EU-Austritt Gericht stoppt Londons Brexit-Plan

London/Berlin · Die Regierung soll erst die Zustimmung des Parlaments für den EU-Austritt einholen.

Der Austritt Großbritanniens aus der EU ist wahrscheinlich doch noch nicht besiegelt. Ein Londoner Gericht entschied gestern, dass Premierministerin Theresa May diese Entscheidung mit historischer Tragweite nicht über die Köpfe des Parlaments hinweg treffen darf. Demnach müssen die Abgeordneten dem Antrag des Landes auf einen Austritt aus der Europäischen Union zustimmen. Der von Gegnern der Regierungschefin angerufene High Court gab der Klage in dem brisanten Verfassungsstreit statt, der den Brexit-Zeitplan und eventuell sogar den Austritt an sich in Frage stellen könnte.

May lehnt es ab, nach dem Anti-EU-Votum der Bevölkerung von Ende Juni die Parlamentarier über den Ausstieg abstimmen zu lassen. Die neue Premierministerin will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. Danach beginnt der zweijährige Austrittsprozess. Mays Pläne könnten nun aber gründlich durcheinandergewirbelt werden. Das Gericht erklärte, es akzeptiere die vorgebrachten Argumente nicht, das Parlament bei der Entscheidung außen vor zu lassen. Ein Sprecher der Premierministerin betonte, man sei vom Urteilsspruch enttäuscht: Die Regierung sei entschlossen, das Resultat des Referendums zu respektieren.

Für die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon wirft der Gerichtsentscheid ein Schlaglicht auf das "Chaos und die Verwirrung inmitten der britischen Regierung". Anders als der Rest des Landes hatten sich die Schotten für einen Verbleib in der EU aus gesprochen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier warnte vor weiteren Verzögerungen bei der Brexit-Umsetzung. Die Bundesregierung rechne Anfang 2017 mit dem offiziellen britischen Austrittsgesuch. " Dann müssen die Verhandlungen zügig aufgenommen werden."

(RP)
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