Karlsruhe Gericht kippt Stromrechnung über 9000 Euro

Karlsruhe · Eine Stromrechnung mit einer Verbrauchssteigerung von über 1000 Prozent müssen Verbraucher erst einmal nicht bezahlen. Bei der "ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" müsse der Versorger beweisen, dass die in Rechnung gestellte Energiemenge auch tatsächlich richtig sei, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall eines Rentnerehepaares aus Oldenburg.

(Az: VIII ZR 148/17). Die EWE Vertrieb GmbH hatte das Rentnerehepaar mit Strom beliefert. Laut Rechnung waren für den Abrechnungszeitraum 2014/2015 exakt 9073,40 Euro fällig. Da die Rentner nicht zahlen wollten, verklagte sie der Energieversorger.

(epd)
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