Düsseldorf Gericht erklärt Dienstrecht in NRW für verfassungswidrig

Düsseldorf · Die systematische Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst des Landes ist verfassungswidrig. Mit dieser Begründung hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestern die Beförderung mehrerer Polizistinnen auf Antrag eines Polizisten, der dagegen geklagt hatte, gestoppt.

Die rot-grüne Landesregierung hatte verfügt, dass Frauen im öffentlichen Dienst seit 1. Juli auch dann bevorzugt befördert werden müssen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Bandbreite schlechter als ihre männlichen Mitbewerber qualifiziert sind. Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes ist das erste im Rahmen einer erwarteten Klagewelle gegen das neue Dienstrecht. Die Richter argumentierten, derartige Regelungen seien Bundessache, das Land habe dafür keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Laut Bundesgesetz sind Beförderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen. Für einschränkende landesrechtliche Regelungen sei kein Raum, befanden die Richter.

Die Opposition im Landtag hatte von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Während die FDP eine Verfassungsklage anstrebt, ist die CDU in dieser Frage noch unentschlossen. Das NRW-Innenministerium sagte gestern, die Regierung halte an der Frauenförderung fest und prüfe jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil.

(tor)
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