Analyse Flüchtlingspolitik vor Gericht

Düsseldorf · Hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrer Entscheidung, die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, die Verfassung gebrochen? Die CSU droht damit, das in Karlsruhe klären zu lassen. Zulässig dürfte eine Klage sein.

 Udo Di Fabio war von 1999 bis 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Udo Di Fabio war von 1999 bis 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht.

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Ob sich bundesrepublikanische Verfassungsgeschichte wiederholt? Ob auch diesmal, wie 1973, das Bundesland Bayern durch Klage vor dem höchsten deutschen Gericht gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin wiederum einer Bundesregierung politisch in den Arm fällt?

Möglich erscheint das, aber wahrscheinlich ist es nicht, denn Ausgangslage und handelnde Persönlichkeiten unterscheiden sich stark. 1973 drängte der mächtige und noch voll im politischen Saft stehende CSU-Chef Franz Josef Strauß den damaligen bayerischen Ministerpräsidenten und Parteifreund Alfons Goppel, den von der sozialliberalen Bundesregierung und der entsprechenden Parlamentsmehrheit durchgesetzten Grundlagenvertrag mit der DDR-Regierung mit einer Normenkontrollklage in Karlsruhe zu torpedieren.

Der Versuch gelang teilweise: Zwar stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Vertrag zwischen Bonn und Ostberlin die deutsche Teilung nicht manifestiere, demnach dem Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes nicht widerspreche. Zum anderen aber verzeichnete der CSU-geführte Freistaat Bayern insofern einen großen Erfolg, als Karlsruhe der Bundesregierung strikte Auflagen für jegliche neue Deutschlandpolitik machte. Das Urteil enthielt neun Leitsätze, unter anderem diese: Die innerstaatliche Grenze sei eine Grenze wie zwischen Ländern der Bundesrepublik; DDR-Bürger seien im Verhältnis zur Bundesrepublik nicht Ausländer, vielmehr rechtlich wie Inländer zu behandeln.

Wenn Kanzler Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel der auf Eigenstaatlichkeit erpichten SED-Diktatur überhaupt weitere Zugeständnisse machen wollten - Karlsruhe schob vorsorglich einen Riegel vor. Das von Strauß gegen den Rat der CDU/CSU- Opposition erstrittene Urteil erwies sich 17 Jahre später, als die Wiedervereinigung durch einfachen Beitritt der DDR bewerkstelligt wurde, als ungemein hilfreich.

Heute heißt der CSU-Vorsitzende nicht Strauß, sondern Horst Seehofer. Über ihm scheint ungeachtet aller zur Schau gestellten Kampfeslust die Abendsonne des politischen Lebens. Außerdem würde bei einer denkbaren Klage Bayerns gegen die Bundesregierung wegen einer vorübergehend oder dauerhaft aus den Fugen geratenen Grenzsicherung nicht so wie 1973 Opposition gegen Regierungspartei stehen. Denn Seehofers CSU ist Teil der großen Koalition in Berlin. Die CSU hat schließlich den von ihr unterstellten Rechtsbruch Merkels nicht politisch verhindert oder wenigstens durch Austritt aus der Regierung unterstrichen.

Die notwendige verfassungsrechtliche Munition hätten CSU und damit der Freistaat Bayern neuerdings im Köcher. Sie wurde ihnen jetzt nicht von einem Münchner Allerwelts-Advokaten, sondern vom Bonner Staatsrechtslehrer und ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, geliefert. Ihn kann Berlin nicht als juristisches Gutachter-Leichtgewicht abtun, ohne sich lächerlich zu machen. Di Fabio weist in seiner Expertise dem potenziellen Kläger Bayern einen Weg zu einer sogenannten Organklage nach Artikel 93 des Grundgesetzes.

Zulässig dürfte die Klage sein. Ob sie auch begründet ist und mit der höchstrichterlichen Feststellung endet, dass die folgenreiche Aufgabe des deutschen Grenzregimes für syrische Flüchtlinge (oder solche, die sich als Syrer ausgaben) im Spätsommer einen Bruch der Verfassung darstellte, ist naturgemäß noch nicht zu beantworten.

Ein anderer Großmeister des Staatsrechts, der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, sprang im "Handelsblatt" seinem Kollegen Di Fabio zur Seite. Papier sagte, die von Merkel ausgelöste unkontrollierte Einwanderung manifestiere "ein partielles Versagen des Staates als Garant von Freiheit und Sicherheit gegenüber seinen Bürgern". Papier fuhr fort, was das höchste Gericht vielleicht einst per Urteil feststellen könnte: "Die Bundesregierung hat Grenzen überschritten. Die engen Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts sind gesprengt worden."

Di Fabio und Papier bekräftigen, dass es keine rechtsfreien Räume bei der Sicherung der Außengrenzen geben dürfe. Das ist in einem Staat, in dem jegliches staatliche Handeln unter der Herrschaft des Rechts steht, eigentlich selbstverständlich. Merkels humanitär begründete Außerkraftsetzung europäischer, eventuell auch deutscher Rechtsregeln wie des Verfassungsgrundsatzes der wechselseitigen Bundestreue (Artikel 20) zwischen Bund und Ländern könnte per Gerichtsentscheid für alle Zukunft untersagt werden. Di Fabio sagt es so: Das Grundgesetz sei nicht dafür da, den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis zu sichern. Bundestreue bedeutet eben, dass Bund und Gliedstaaten aufeinander Rücksicht zu nehmen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten haben.

Konkret: Wenn die Kanzlerin, übrigens ohne vorherige Einbeziehung des Parlaments, die Bundesländer, vor allem große Grenzländer wie Bayern, durch ihre Hereinspaziert-Entscheidung rücksichtslos in die Pflicht nimmt, könnte sie den aus Artikel 20 hergeleiteten Grundsatz wechselseitiger Bundestreue gebrochen, zumindest sehr strapaziert haben. Was Merkel dem europäischen Verbund durch ihre regelwidrige Großherzigigkeit (manche im EU-Ausland nennen es moralischen deutschen Imperialismus) angetan hat, steht auf einem anderen Blatt.

Für Di Fabio ist eins klar: dass der Bund bei allem politischen Gestaltungsspielraum wirksame Einreise-Kontrollen vornehmen müsse, falls die angepeilte EU-Außengrenzen-Sicherung nicht funktioniert. Genau das will Bayern, übrigens im Sinne beinahe sämtlicher deutscher EU-Nachbarn.

(mc)
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