Düsseldorf Flüchtlinge werden gleichmäßiger verteilt

Düsseldorf · Das NRW-Innenministerium räumt die Schieflage bei Zahlungen der Jahrespauschale ein.

Die Landesregierung will im kommenden Jahr für eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge auf die Städte und Gemeinden in NRW sorgen. Kommunen, die bislang nicht die vorgesehene Aufnahmequote erfüllten, sollten dann mehr Flüchtlinge zugewiesen bekommen, sagte am Wochenende ein Sprecher des NRW-Innenministeriums.

Damit reagiert das Ministerium auf eine neue Debatte über die Verteilung der finanziellen Flüchtlingshilfen des Landes an die Kommunen: Etliche nehmen deutlich mehr Flüchtlinge und andere deutlich weniger auf als geplant. Das Land verteilt die Jahrespauschale von 7578 Euro aber nicht entsprechend den tatsächlichen Flüchtlingen in der jeweiligen Kommune, sondern auf der Grundlage der ursprünglichen Planungen. Deshalb bekamen die NRW-Kommunen mit zu wenigen Flüchtlingen 2015 wie berichtet zusammen 162 Millionen Euro zu viel, während Gemeinden mit zu vielen Flüchtlingen in der Summe 99 Millionen Euro zu wenig erhielten. Das Ministerium räumt die Schieflage ein und will das System 2017 umstellen.

Die Kommunen reagierten am Wochenende unterschiedlich auf die neue Debatte. Einige benachteiligte Kommunen bereiten eine gemeinsame Erklärung vor, in der sie die Rückabwicklung der Landeszahlungen für 2015 fordern. Nach Informationen unserer Redaktion ist der Plan aber selbst unter den benachteiligten Kommunen umstritten: Die Auszahlungen des Landes entsprechen zwar nicht der tatsächlichen Belastung der Kommunen, aber dem derzeit noch geltenden Recht.

Andere Kommunen bestritten, dass das aktuelle System der Geldverteilung überhaupt zu ungerechten Verteilungen geführt haben. So erklärte am Wochenende eine Sprecherin der Stadt Düsseldorf: "Wir machen keine Geschäfte mit Menschen, die in größter Not zu uns kommen." Ein Sprecher der Stadt Mönchengladbach rechnete auf Facebook vor, dass das Land trotzdem unterm Strich mehr Geld für Flüchtlinge aufwende, als das Land erstatte.

Andere Kommunen relativierten die Berechnungen, indem sie andere Stichtage mit anderen Flüchtlingszahlen zur Grundlage einer Gegenrechnung machten. Oder, indem sie Zuweisungen des Landes aus einem anderen System gegenbilanzierten: Einigen wenigen Kommunen zahlt das Land zum Beispiel neben den Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahme-Gesetz (FlüAG) zusätzliche Gelder, weil sie für das Land vorübergehend Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) betreiben, die das Land erst ab kommendem Jahr selbst betreiben kann. Bei der Entlohnung für die ZUE-Amtshilfe ist das Land aus politischen Gründen betont großzügig. Deshalb steht etwa die Stadt Neuss als ZUE-Standort unter dem Strich komfortabel da, obwohl die Stadt aus dem System der FlüAG-Zahlungen zu wenig Geld bekommt. Vom FlüAG-System sind landesweit mehrere Hundert Kommunen betroffen, während es aber nur gut 20 ZUE-Einrichtungen gibt.

(dpa/tor)
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