Flüchtling zweiter Klasse

Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling, das zeigt sich derzeit vor deutschen Gerichten. Tausende Syrer haben dagegen geklagt, dass sie nur einen "subsidiären", also vorläufigen Schutzstatus erhalten haben. In der ersten Instanz haben die meisten Klageführer Recht bekommen. Nun hat aber erstmals ein Oberverwaltungsgericht einen solchen Fall verhandelt - und genau andersherum entschieden: Nicht jeder Syrer hat automatisch Anspruch auf Asyl, befanden die Richter. Denn dieses Recht gewährt das Grundgesetz nur politisch Verfolgten, und jeder Fall ist dabei individuell zu prüfen.

Rechtlich ist die Sache klar, aber ist sie auch gerecht? Mit dem subsidiären Schutz hantieren die Behörden ja erst, seit die Bundesregierung den Flüchtlingszustrom aus Syrien erschweren will. Ob ein Syrer volle Schutzrechte erhält oder nicht, hängt nicht unbedingt vom Grad seiner Verfolgung ab, sondern vor allem vom Zeitpunkt seiner Ankunft in Deutschland. Dahinter steckt eine politische Entscheidung, keine Veränderung der rechtlichen Lage. Das sollte man wenigstens ehrlich zugeben.

(RP)
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