Fehlende Abgeordnete

Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Landesverfassung geändert wird. Seit ihrem Inkrafttreten 1950 hat es lediglich 21 Eingriffe gegeben. Zuletzt geschah dies zur Einführung einer kommunalen Sperrklausel.

Das gestern beschlossene Änderungspaket ist sicher alles andere als spektakulär. Es regelt Verfahrensfragen bei vorzeitiger Auflösung des Parlaments und sieht eine Modifizierung der von den Ministern künftig zu leistenden Eidesformel vor. Genau darüber gibt es in der Unionsfraktion Unmut. SPD und Grüne wiederum kritisieren, dass es nicht gelungen sei, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken.

All das mag erklären, warum etliche Abgeordnete gar nicht erst in den Plenarsaal gekommen waren. Doch es können nicht nur Protestler gewesen sein, die der entscheidenden Abstimmung ferngeblieben sind. Über die Gründe mag man spekulieren. Fest steht: Das Bild, das die leeren Sitzbänke nach außen hin vermitteln, ist verheerend. Von den gut bezahlten Politikern darf man Präsenz im Plenum erwarten - schon gar bei Verfassungsänderungen.

(hüw)
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