Luxemburg EuGH erlaubt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Luxemburg · Firmen dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz nach zwei aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verbieten. Voraussetzung ist, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es dafür gute Gründe gibt.

Das urteilte der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg (Az.: C-157/15 und C-188/15). Allerdings dürfte sich in Deutschland nach Einschätzung von Juristen nicht viel ändern: Kopftücher am Arbeitsplatz sind im Prinzip erlaubt, Einschränkungen aber möglich.

(dpa)
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