Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl Was das Urteil des Verfassungsgerichts für Folgen hat

Brüssel · Das Bundesverfassungsgericht kippt die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl. Kleine Parteien können damit leichter den Sprung ins Parlament schaffen. Kritiker warnen vor einer Zersplitterung des EU-Parlaments und radikalen Kräften. Unsere Korrespondentin Anja Ingenrieth beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das Europaparlament in Zahlen
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Foto: dpa, Patrick Seeger

Warum duldet Karlsruhe keine Sperrklausel bei der Europawahl?

Die Karlsruher Richter begründen ihr Urteil mit der Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 GG) und der Wahlrechtsgleichheit. Demnach müssen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden. Zudem muss die Stimme eines jeden Wahlberechtigten gleich viel zählen und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben. Eine Sperrklausel verhindert genau das: denn Stimmen für Parteien, die die Hürde nicht schaffen, sind de facto verloren. Wegen der Sperrklausel fiel 2009 das Votum von rund 2,8 Millionen Wählern unter den Tisch. Ihre Stimmen wurden den etablierten Bundestagsparteien zugeschlagen.

Aber bei der Bundestagswahl gibt es doch auch eine 5-Prozent-Hürde. Warum ist die ok?

Karlsruhe hält Ausnahmen von diesen Grundsätzen dann für rechtens, wenn ansonsten die Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung auf dem Spiel steht. Soll heißen: Im Bundestag muss die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren Unterstützung möglich sein. Damit dieses Grundprinzip des politischen Systems der Bundesrepublik nicht durch Zersplitterung der Volksvertretung in Gefahr gerät, hält Karlsruhe die 5-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl für gerechtfertigt.

Warum gilt das nicht für das Europaparlament?

Weil die EU-Volksvertretung anders funktioniert als der Bundestag. Die EU hat keine gewählte Regierung, die von einer stabilen Mehrheit der "Regierungsparteien" im Europaparlament gestützt wird. Ergo: die EU-Volksvertretung ist nach Karlsruher Definition kein richtiges Parlament. Der Quasi-Regierungschef der EU — der Kommissionspräsident - , wird bisher weitgehend von den EU-Staats- und Regierungschefs bestimmt, die Hauptstädte benennen auch ihre jeweiligen nationalen Kommissare für die Brüsseler Exekutive. Die 766 EU-Abgeordneten aus 28 EU-Ländern und rund 160 nationalen Parteien wählen die EU-Exekutive also nicht wirklich — und stützen sie nicht nach der Dualismus-Logik Regierung gegen Opposition. Sie sind in Straßburg in sieben Fraktionen organisiert. Mehrheiten werden sachbezogen immer neu gebildet. Es gibt keinen Fraktionszwang bei Abstimmungen.

Bei der kommenden Europawahl gibt es doch erstmals europäische Spitzenkandidaten — und der Kandidat der stärksten Partei soll dann vom Parlament zum Kommissionschef gewählt werden. Das wäre doch fast wie in Deutschland oder?

Karlsruhe reicht das nicht. Die Richter schreiben, eine "antagonistische Profilierung von Regierung und Opposition” könnte zwar auch auf europäischer Ebene eine Sperrklausel im deutschen Europawahlrecht rechtfertigen. Eine dahingehende Entwicklung des Europäischen Parlaments stecke aber noch in den Anfängen. Der Chef der Europaabgeordneten von CDU/CSU, Herbert Reul, wirft Karlsruhe eine Verkennung der Realitäten vor. Die Europäische Union als Staatenverbund weiche zwar in manchen Elementen von klassischen parlamentarischen Regierungssystemen ab. "Es ist aber unzweifelhaft so, dass sich die Exekutive in Form der EU-Kommission auf eine Mehrheit im Europaparlament stützt und von ihr gewählt und legitimiert wird."

Wer hat geklagt?

Gegen die Sperrklausel haben 19 kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt — darunter die Piratenpartei, die Freien Wähler und die rechtsextreme NPD. Ihre Argumentation: es verstößt gegen die Chnacengleichheit, wenn ein erheblicher Teil der Wählerstimmen wegen einer Sperrklausel unter den Tisch fällt.

Kommt das Karlsruher Urteil überraschend?

Nicht wirklich. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel. Die Kläger prangerten dies als illegitime Maßnahme zu Machterhalt der etablierten Parteien an. Karlsruhe schließt sich dieser Einschätzung an. Gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe die Gefahr, "dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt”, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

Was bedeutet das Urteil für die Europawahl?

Das kleine Parteien und EU-kritische Kräfte wie die Alternative für Deutschland (Afd) bessere Chancen haben, Abgeordnete nach Straßburg zu schicken. Denn ein Sitz im EU-Parlament kann bereits mit etwa einem Prozent der abgegebenen Stimmen errungen werden. Ein Beispiel: Hätte es bereits bei der Europawahl 2009 keine Sperrklausel gegeben, wären sieben Parteien mehr aus Deutschland im EU-Parlament vertreten gewesen: die Freien Wähler (1,7 Prozent), die Republikaner (1,3 Prozent), die Tierschutzpartei (1,1 Prozent), die FAMILIE (1,0 Prozent), die Piraten (0,9 Prozent), die RENTNER (0,8 Prozent) sowie ganz knapp die ÖDP (0,5 Prozent).

Schwächt das Urteil den deutschen Einfluss in Brüssel?

Ja. Im neuen Europaparlament wird Deutschland 96 der insgesamt 751 Sitze erhalten. Ohne Sperrklausel entfallen davon mehr als bisher an kleine Parteien — von der Alternative für Deutschland bis zu den Rechtsextremen. Im Umkehrschluss heißt das: Die etablierten Kräfte — CDU, CSU, SPD und Grüne — büßen durch den Wegfall der Sperrklausel Sitze ein. Insgesamt verliert Deutschland damit im Europaparlament an Einfluss. Denn de facto herrscht dort bei wichtigen Entscheidungen eine Art informelle große Koalition aus Christdemokraten (EVP) und Sozialdemokraten (S&D). Und dort verliert Deutschland vermutlich einige Abgeordnete. Der Chef der CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament, Herbert Reul, warnt zudem vor einem Imageverlust, wenn nun "Splitterparteien und radikale Kräfte aus Deutschland” ins EU-Parlament einziehen.

Ist die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments in Gefahr?

Forsa-Chef Manfred Güllner befürchtet eine "Diktatur der Minoritäten". Umfragen zufolge könnten Extreme, Populisten und Anti-EU-Kräfte bis zu einem Viertel der Sitze im neuen EU-Parlament erringen. Bisher sind sie zu zersplittert, um einen wirklichen Machtfaktor gegen die große Koalition der pro-europäischen Parteien der Mitte zu bilden. Wenn sich dies ändert, könnten sie verstärkt Einfluss bekommen. Hollands Populist Geert Wilders und Frankreichs Rechtsaußen Marine Le Pen arbeiten gerade daran, im neuen EU-Parlament die Anti-EU-Kräfte zu einer starken Fraktion zu bündeln.

Der SPD-EU-Abgeordnete Bernhard Rapkay fürchtet einen Machtverlust für das EU-Parlament als Institution durch "eine zunehmende Zersplitterung”. Ein Parlament, das nicht in der Lage sei, stabile Mehrheiten zu bilden, sei nicht handlungsfähig und könne kein wirksames wirksames Gegengewicht zu den EU-Staaten im Rat bilden.

Wieso gibt es kein europaweit einheitliches Wahlrecht?

Das Wahlrecht liegt in nationaler Entscheidungskompetenz. In 14 der 28 EU-Staaten gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Sperrklausel, die anderen haben Hürden zwischen 1,8 und fünf Prozent. Das Europaparlament erhebt seit längerem die Forderung nach einer Vereinheitlichung des Europawahlrechts. Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen erarbeitete bereits vor drei Jahren Vorschläge für eine grundlegende Reform des Wahlsystems. Die Verabschiedung im Plenum wurde aber im Juli 2011 wegen diverser Meinungsunterschiede verschoben - seither liegen die Vorschläge in der Schublade.

(ing)
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