Fragen und Antworten Warum das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei so umstritten ist

Brüssel · Europa und insbesondere Bundeskanzlerin Merkel sind durch die Flüchtlingskrise massiv unter Druck geraten. Nun soll ein Deal mit der Türkei Entspannung bringen. Fragen und Antworten zum Themenkomplex.

Die geplante Vereinbarung mit der Türkei stößt auf lautstarke Kritik bei Asylorganisationen und Menschenrechtlern. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk meldete Zweifel an. Doch die EU-Kommission ist zuversichtlich: Die rechtlichen Bedenken ließen sich ausräumen. Ein Überblick.

Für jeden Syrer, der von den griechischen Inseln zurück in die Türkei geschickt wird, nimmt die EU einen anderen Syrer aus der Türkei auf. Dies soll Migranten davon abhalten, mit Hilfe von Schleppern nach Griechenland zu kommen - denn damit würden sie ihre Chancen auf eine Zukunft in Europa aufs Spiel setzen. Wer unerlaubt auf die griechischen Inseln kommt, soll zunächst nicht für eine Aufnahme in der EU in Frage kommen. Migranten aus anderen Staaten würden ebenfalls in die Türkei zurückgeschickt, egal ob es um Bürgerkriegsflüchtlinge geht oder um Menschen, die aus wirtschaftlicher Not ihre Heimat verlassen haben.

Das Schlüsselwort heißt "sicherer Drittstaat". Damit Griechenland Flüchtlinge in die Türkei zurückschicken kann, muss es das Land zunächst als solchen anerkennen. Das hat Athen in die Wege geleitet. Die EU als Ganzes müsste das nicht ausdrücklich unterschreiben.

Was würde das konkret bedeuten?

Nach europäischem Recht gibt es zwei Möglichkeiten für ein EU-Land, diese Einstufung zu machen - mit unterschiedlichen Folgen für das Asylverfahren. Dabei gilt: Im ersten Fall sind die Anforderungen an das Drittland hoch und die Ausweisung ist relativ leicht. Im zweiten Fall ist die Anerkennung als sicherer Drittstaat einfacher, dafür hat der Asylbewerber mehr Rechte.

Sie will den zweiten Fall anwenden und damit die Latte für die Türkei weniger hoch legen. Für die Anerkennung müsste das Land die Genfer Flüchtlingskonvention nicht in vollem Umfang unterzeichnet haben, sondern Flüchtlingen lediglich Schutz "gemäß" der Konvention gewähren. Ob das so ist, muss Griechenland klären. Es sei nicht an EU-Juristen, das zu entscheiden, meint ein EU-Mitarbeiter. Die Türkei hat die Lebensumstände für Syrer zuletzt verbessert, zum Beispiel hat sie Möglichkeiten für legale Arbeit geschaffen.

Sie haben Anspruch darauf, dass Griechenland ihren Einzelfall prüft. Eine Ausweisung könnten sie verhindern, wenn die Türkei für sie doch nicht sicher ist. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Anliegen auch vor Gericht zu bringen. Syrische Kurden könnten zum Beispiel auf den Konflikt zwischen der Regierung und der kurdischen Minderheit in der Türkei verweisen. "Es kann keine Pauschal-Rückführungen geben", unterstreicht der Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans.

Ginge das alles noch einfacher?

Ja. Aber dafür müsste die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention ohne Einschränkungen unterzeichnet haben. Doch das Land sieht umfassenden Schutz inklusive Asyl nur für Flüchtlingen aus Europa vor. Hintergrund für diese Regelung war die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg. Allen übrigen Schutzsuchenden erlaubt das Land nur einen "vorübergehenden" Aufenthalt, bis sie in ein anderes Land umgesiedelt werden können.

Das wird von den Kapazitäten der griechischen Behörden und Gerichte abhängen und davon, wie viel Unterstützung sie von der EU bekommen. Ein EU-Diplomat berichtet, in seinem Heimatland sei ein Asylverfahren binnen 48 Stunden abgeschlossen.

Menschenrechtler verdammen die geplante Vereinbarung als schlechten Deal für Flüchtlinge. Könnte die Abmachung am Ende vor Gericht landen?

Ja. Einzelne Flüchtlinge könnten vor Gericht die Frage aufwerfen, ob die Türkei überhaupt die Voraussetzungen für die Anerkennung als sicherer Drittstaat erfüllt. Im Zweifel würde ein griechisches Gericht die Frage dann dem EU-Gerichtshof vorlegen. Menschenrechtsorganisationen könnten solche Klagen unterstützen.

Doch für die EU ist das vielleicht gar nicht so wichtig. Ein EU-Diplomat weist auf die Dauer eines solchen Rechtsstreits hin. Bis ein Urteil fallen würde, hätte die Regelung längst ihre abschreckende Wirkung entfaltet und Flüchtlinge würden kaum noch versuchen, die griechischen Inseln zu erreichen, so die Hoffnung.

Ja. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Syrer, Iraker oder Afghanen könnten aus der Türkei oder anderen Staaten wie dem Libanon in die EU umgesiedelt werden. Dafür gibt es Programme einiger EU-Staaten. Staaten wie Italien fürchten auch eine Verlagerung der Fluchtrouten - denn bei der Abmachung mit der Türkei geht es nur um die griechischen Inseln. Die Migranten könnten versuchen, über die Landgrenze aus der Türkei nach Bulgarien zu kommen. Auch die Überfahrt aus Libyen oder anderen nordafrikanischen Ländern wäre eine Möglichkeit.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort