Urteil des EuGH Deutschland muss Scharia-Scheidung nicht anerkennen

Luxemburg · Ein Deutsch-Syrer erklärt in der alten Heimat seine Ehe vor einem religiösen Gericht für beendet. Aber in Deutschland muss diese Scharia-Scheidung nicht anerkannt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

 Außenansicht des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Archivbild).

Außenansicht des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Archivbild).

Foto: dpa, ase tmk lof cul

Ehescheidungen nach Scharia-Recht haben in der EU keine Gültigkeit. Das entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die entsprechende EU-Verordnung erkenne nur Scheidungen an, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen werden. Scheidungen nach dem islamischen Recht wertete der EuGH dagegen als Privatentscheidungen. Das Verfahren hat das Aktenzeichen C-372/16.

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die syrische und die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 ließ sich der Mann vor dem religiösen Gericht in Syrien mit einer einseitigen Erklärung scheiden, also ohne eigene Entscheidung eines Richters oder einer Behörde. Die Ehefrau bestätigte in dem Verfahren in Syrien schriftlich, dass sie alle ihr zustehenden Leistungen erhalten habe und ihren Ehemann von weiteren Verpflichtungen befreie.

Ehefrau focht Entscheidung an

Diese "Privatscheidung" ließ der Mann anschließend in Deutschland anerkennen. Der Präsident des Oberlandesgerichts München gab dem auch statt und begründete dies mit EU-Vorgaben zur Anerkennung internationaler Scheidungen aus der sogenannten Rom-III-Verordnung. Als die Ehefrau die Entscheidung anfocht, bat das Oberlandesgericht den EuGH um Rat.

Die EU-Richter entschieden nun, die Rom-III-Verordnung erfasse nur Ehescheidungen, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen würden. Eine per einseitiger Erklärung eines Ehegatten durch ein geistliches Gericht bewirkte Scheidung falle nicht darunter. Der Generalanwalt des EuGH, Saugmandsgaard Øe, hatte vorher argumentiert, dass private Scheidungen nicht als rechtswirksam anerkannt werden dürfen, wenn das ausländische Recht diskriminierend sei.

Sollte das Ehepaar nun eine Scheidung nach deutschem Recht anstreben, wäre die Frau wesentlich besser abgesichert.

(wer)
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