Verfassungsgericht Europarat sieht in Polens Reformen Gefährdung der Demokratie

Warschau · Die umstrittene Reform des polnischen Verfassungsgerichts wurde von einer Kommission des Europarats als Gefahr für die Demokratie bewertet. Das Gericht sei gelähmt worden – dies unterminiere Demokratie, Menschenrechte und die Herrschaft des Rechts.

Die umstrittene Reform des polnischen Verfassungsgerichts wurde von einer Kommission des Europarats als Gefahr für die Demokratie bewertet. Das Gericht sei gelähmt worden — dies unterminiere Demokratie, Menschenrechte und die Herrschaft des Rechts.

Das urteilte die Kommission für Demokratie durch Recht in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht. Das auch als Venedigkommission bekannte Gremium berät Staaten in verfassungsrechtlichen Fragen.

Die in Polen seit Herbst regierende nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit hatte die Reform im Dezember mit ihrer Parlamentsmehrheit beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass das Gericht die Fälle in der Reihenfolge ihrer Einreichung abarbeiten muss, statt nach ihrer Bedeutung.

Eine weitere Bestimmung schreibt vor, dass Entscheidungen nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit der 15 Richter gültig sind - vorher reichte eine einfache Mehrheit. Auch wird nun ein Quorum von 13 Richtern verlangt. Kritiker sehen das Verfassungsgericht dadurch praktisch lahmgelegt, so dass es als Kontrollinstanz der Regierung ausfällt.

Außenminister Witold Waszczykowski hatte selbst um die Bewertung gebeten. Nachdem vorab ein Entwurf des Berichts bekannt geworden war, kündigte er an, gegen die Einschätzung der Kommission vorzugehen. Der stellvertretende Außenminister Konrad Szymanski sagte am Freitag, die Beurteilung der Kommission sei nachteilig für Polen. Im Vergleich zu dem vorab bekannt gewordenen Entwurf habe sich der Ton allerdings gemäßigt.

(ap/isw)
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