Keine Flüchtlingsaufnahme EU verklagt Ungarn, Tschechien und Polen

Brüssel · Wegen der Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, verklagt die EU-Kommission Ungarn, Polen und Tschechien beim Europäischen Gerichtshof. Auf die Staaten könnten Geldstrafen oder Zwangsgelder zukommen.

 Flüchtlinge erreichen eine Erstaufnahmestelle (Symbolbild).

Flüchtlinge erreichen eine Erstaufnahmestelle (Symbolbild).

Foto: dpa, skh vfd dna wst

Es gebe keine Hinweise darauf, dass die drei Mitgliedstaaten Asylbewerber aus den Hauptankunftsstaaten Italien und Griechenland aufnehmen wollten, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern beschlossen. Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten gebracht werden.

Ungarn und Polen haben bis heute noch überhaupt keinen Flüchtling aus dem Umverteilungsprogramm aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf. Trotz Auslaufen des Programms gilt die Pflicht zur Aufnahme laut Kommission für Flüchtlinge weiter, die bis September in Italien und Griechenland angekommen sind. Gerichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof können zu Zwangsgeldern oder einmaligen Geldstrafen für die betroffenen Staaten führen.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos zeigte sich trotz der Klage weiter zum Dialog bereit. Er bedauerte, dass es bei diesem "sensiblen Thema" so weit gekommen sei, sagte er beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. "Ich glaube, dass es noch Raum und Zeit für einen Kurswechsel gibt. Wenn sie es tun, werden wir das stoppen." Die EU-Kommission hatte im Juni Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei Länder eröffnet. Ungarn war dann im September zusammen mit der Slowakei mit einer Klage gegen die Umverteilung vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.

Zudem verklagte die Eu-Kommission Ungarn im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Die Behörde wirft Budapest einen Verstoß gegen EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr vor. Nach Auffassung der Kommission verstößt Ungarn auch gegen die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, auf Schutz der Privatsphäre und auf Schutz personenbezogener Daten.

(laha)
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