EuGH weist Klage zurück Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen zurückgewiesen.

 Afrikanische Flüchtlinge stehen im Mittelmeer südwestlich von Malta nach ihrer Rettung auf dem Deck des Schiffs "Aquarius" von "SOS Mediterranee" und der Organisation "Ärzte ohne Grenzen".

Afrikanische Flüchtlinge stehen im Mittelmeer südwestlich von Malta nach ihrer Rettung auf dem Deck des Schiffs "Aquarius" von "SOS Mediterranee" und der Organisation "Ärzte ohne Grenzen".

Foto: dpa, DRB lof

Der Beschluss des Ministerrats vom 22. September 2015 mit dem die Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien in andere Länder beschlossen wurde, sei rechtens, heißt es im am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Am Mittag veröffentlicht die EU-Kommission ihre Fortschrittsberichte zur Umverteilung von Flüchtlingen in der EU, die eigentlich bis zum 26. September abgeschlossen sein sollte. Mit dem Urteil wird die Rechtmäßigkeit des Ministerratsbeschlusses vom 22. September 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen bestätigt.

Im Juni leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen ein, weil sie sich nicht an der Umverteilung beteiligen.

Es wird erwartet, dass sich die Kommission bald zu den von den Ländern geltend gemachten Gründen äußert. Dann könnte der nächste Schritt im Verfahren eröffnet werden und die Kommission den EuGH anrufen.

Ungarn hat bislang keinen der für das Land errechneten knapp 1.294 Flüchtlinge aufgenommen. Die Slowakei bot 60 Plätze an und nahm 16 Flüchtlinge aus Griechenland tatsächlich auf; vorgesehen sind im Rahmen der Umverteilung 902 Flüchtlinge. Polen stellte 100 Plätze bereit, aber nahm bisher niemanden tatsächlich auf.

Grüne fordern mehr deutsche Unterstützung für Südländer

Nach dem EuGH-Urteil zur Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU fordert Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt mehr Unterstützung für Griechenland und Italien auch von Deutschland. "Die heutige Rechtsprechung des EuGH zu den Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen die EU-Umverteilung ist wegweisend", sagte Göring-Eckardt unserer Redaktion.

"Die EU kann die Flüchtlingsaufnahme aber nur gemeinsam leisten, wenn es eine verlässliche Unterstützung insbesondere von Italien und Griechenland gibt", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende weiter. "Es wird nach dem Urteil nicht reichen, mit dem deutschen Finger auf Ungarn oder die Slowakei zu zeigen. Deutschland muss jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und bei Flüchtlingsfragen in Europa eine Führungsrolle einnehmen."

(csr/KNA/REU)
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