Europäischer Gerichtshof Schock-Fotos auf Zigarettenschachteln sind rechtens

Luxemburg · Raucher werden sich endgültig an Warnhinweise auf Zigarettenschachteln mit Schock-Fotos gewöhnen müssen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass diese und weitere Vorgaben der EU-Tabakrichtlinie rechtens sind.

Das sagen unsere User zu den Schock-Fotos auf Zigarettenschachteln
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Foto: dpa, Jonas Güttler

Damit scheiterten Klagen unter anderem von Polen sowie britischer Tabakkonzerne. Der Gerichtshof bestätigte, dass Warnhinweise und Schockfotos auf Zigarettenschachteln rund zwei Drittel der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln einnehmen müssen. Zudem darf auch mit wahren Angaben, etwa dass der Tabak aus "ökologischem Anbau" stammt, nicht mehr geworben werden. Diese Vorgaben und eine einheitliche Etikettierung diene dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Rauchens.

Der EU-Richtlinie von 2014 zufolge werden überdies spätestens ab dem 20. Mai 2020 Mentholzigaretten europaweit verboten. Dagegen hatte sich Polen, unterstützt von Rumänien, gewandt. Der Gerichtshof stellte dazu fest, dass Menthol und andere angenehme Aromen das Rauchen attraktiver machen soll und eine Verbot solcher Aromen dazu beitragen könne, die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch Gewohnheitsrauchern zu reduzieren.

Die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten sind ebenfalls rechtens. Demnach dürfen die Behältnisse maximal 20 Milligramm pro Milliliter Nikotin enthalten. Überdies darf für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter nicht im Radio, der Presse oder anderen Medien geworben werden, um Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten.

(crwo/AFP)
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