Brüssel EU-Kommission verschärft Vorgehen gegen Pkw-Maut

Brüssel · Die EU-Kommission verlangt binnen zwei Monaten Änderungen an der deutschen Pkw-Maut. Wenn die Bundesregierung nicht einlenkt, könnte die EU-Kommission sie im nächsten Schritt vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

 Die Maut ist noch immer umstritten

Die Maut ist noch immer umstritten

Foto: dpa, jbu vfd tba

Im Streit über die geplante Pkw-Maut hat die EU-Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung habe jetzt zwei Monate Zeit, die Mautbestimmungen in Einklang mit EU-Recht zu bringen, erklärte die Kommission. Sollte das nicht geschehen, werde sie Deutschland möglicherweise vor dem EuGH verklagen. Die Maut-Regelung diskriminiere ausländische Autofahrer in Deutschland, bemängelte die EU-Kommission erneut. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte erfreut auf ein Ende der "Verzögerungstaktik".

Es sei der Eindruck entstanden, Brüssel habe "mit purer Absicht" versucht, eine Entscheidung des EuGH zu verzögern, sagte Dobrindt am Donnerstag in Berlin. Nun sei endlich der nächste Schritt in Richtung eines Urteilsspruchs durch den Gerichtshof getan. "Die Entscheidung wird zu unseren Gunsten ausgehen." Danach werde die "technische Umsetzung" der Pkw-Maut starten. Auf das Schreiben der EU-Kommission werde die Regierung "qualifiziert antworten", kündigte Dobrindt an. "Wir wissen, dass wir im Recht sind."

Der Bundestag hatte im März 2015 das Gesetz zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland verabschiedet, die eigentlich Anfang 2016 starten sollte. Die EU-Kommission leitete aber im Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein und verhinderte damit den Maut-Start.

Die Kommission bemängelt, dass gleichzeitig zum Maut-Gesetz ein Gesetz zur Senkung der Kfz-Steuer in Höhe der Maut für in Deutschland gemeldete Pkw verabschiedet wurde. So müssten nur Halter von ausländischen Fahrzeugen die Abgabe zahlen. Das ist nach Ansicht der EU-Kommission eine Diskriminierung und deshalb nicht mit der EU-Gesetzgebung vereinbar.

(crwo/AFP/dpa)
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