EU-Kommission Brüssel will keine Geldstrafen gegen Spanien und Portugal

Brüssel · Die EU-Kommission verzichtet auf die Empfehlung von Geldstrafen gegen Spanien und Portugal wegen jahrelanger übermäßiger Haushaltsdefizite.

 Der für den Euro zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis,kündigte an, dass es keine Geldstrafen für Portugal und Spanien geben wird.

Der für den Euro zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis,kündigte an, dass es keine Geldstrafen für Portugal und Spanien geben wird.

Foto: dpa, jw sh lof

Trotz der Verstöße gegen den Stabilitätspakt habe sich die Behörde entschieden, keine Bußen zu fordern, sagte der für den Euro zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, am Mittwoch. Er verwies dabei auf die weiter schwierige wirtschaftliche Lage in den beiden Ländern.

Portugal und Spanien hatten trotz aller Ermahnungen im vergangenen Jahr erneut die EU-Vorgabe eines Defizits von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung gerissen. 2015 betrug das Haushaltsloch in Spanien 5,1 Prozent, in Portugal 4,4 Prozent.

Erstmals überhaupt hatten die Euro-Finanzminister Mitte Juli Bußgeldverfahren gegen zwei Mitglieder der Währungsunion in Gang gesetzt. Beiden Ländern drohten damit hohe Strafen von bis zu 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung. Im Falle Spaniens waren dies maximal 2,2 Milliarden Euro, bei Portugal bis zu 360 Millionen Euro.

Der nun empfohlene Verzicht auf die Geldstrafen muss noch durch den Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Erst nach der Sommerpause wird die Kommission die Entscheidung fällen, in welchem Maß sie Mittel aus EU-Strukturfonds wegen der anhaltenden Haushaltsdefizite für beide Länder auf Eis legt. EU-Währungskommissar Pierre Moscovici sagte, das Thema werde im September angegangen.

Anders als bei der Geldstrafe, kann auf ein Einfrieren von Geldern aus Strukturfonds für das kommende Jahr nach dem Defizitverfahren nicht verzichtet werden. Die Frage ist nur, in welchem Umfang dies erfolgt. Die Entscheidung darüber erfolgt in Abstimmung mit dem Europaparlament. Eingefrorene Strukturmittel können aber auch wieder freigegeben werden, wenn Madrid und Lissabon von Brüssel gestellte Bedingungen erfüllen.

(lai/afp)
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