Brexit-Votum in Großbritannien Referenden — Volkes Stimme

Berlin · Volksabstimmungen können eine gute Ergänzung zum etablierten Politikbetrieb sein. Das gilt auch nach dem Brexit-Votum. Sie müssen aber die Verfassung respektieren und dürfen die repräsentative Demokratie nicht aushebeln. Eine Analyse.

Brexit-Gegner demonstrieren für die EU
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Foto: afp

Demokratie ist nicht jedermanns Sache. Nach dem Brexit-Schock wurden sofort die Stimmen laut, das Wahlvolk nur eingeschränkt entscheiden zu lassen. Das klingt so, als ob Entscheidungen in Hinterzimmern und abgenickt durch demokratisch legitimierte Gremien sich am Ende immer als klüger erweisen. In jedem Fall ist aber die Diskussion um den Sinn von Volksabstimmungen neu entbrannt.

In der Bundesrepublik war die große Mehrheit der Verfassungsrechtler gegen Plebiszite — nach den Erfahrungen in der Weimarer Republik. Damals wurden die Nationalsozialisten, etwa bei der Abstimmung über den Young-Plan, der eine Lösung der deutschen Reparationszahlungen bringen sollte, durch ihren demagogischen Wahlkampf dagegen erst richtig bekannt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes ließen daraufhin den Volksentscheid in Fragen der Bundesgesetzgebung nicht zu. Das waren ihre Lehren aus Weimar.

Die einzige Ausnahme war die Veränderung von Grenzen der Bundesländer oder deren Zusammenlegung. Dort durfte der Wahlbürger direkt entscheiden. So entstand 1952 Baden-Württemberg aus den drei Teilstaaten Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Alle anderen Fusionen scheiterten, zuletzt die Verbindung zwischen Berlin und Brandenburg im Jahr 1996.

Elemente der direkten Demokratie sind so nur auf Gemeinde-Ebene und in den Landesverfassungen zu finden. Dort gibt es Volksbegehren und -entscheide, wenn eine bestimmte Zahl an Unterschriften zusammenkommt und bei der Abstimmung eine Mindestzahl an Stimmen erreicht wird. In Nordrhein-Westfalen benötigt man acht Prozent der Wahlberechtigten für einen Antrag. Im Falle einer Abstimmung müssen mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten zur Urne gehen. Bei der Frage, ob die Gymnasialschulzeit acht oder neun Jahre dauern soll, wird gerade über ein Begehren nachgedacht.

In anderen Staaten sind Plebiszite üblicher. So haben wiederholt Länder wie Frankreich, die Niederlande oder Irland über die Einführung einer europäischen Verfassung (Frankreich, Niederlande) oder den EU-Vertrag von Lissabon (Irland) abgestimmt. Die Abstimmung endete jedes Mal mit einem negativen Votum. Erst als der Vertrag von Lissabon nachgebessert wurde, stimmte das irische Volk zu.

Als Musterland der direkten Demokratie gilt die Schweiz, die regelmäßig Volksabstimmungen auf nationaler Ebene wie in den Kantonen und Kommunen durchführt — oft mit überraschenden und auch kritischen Ergebnissen. Zuletzt hatten sich die Schweizer gegen den Bau von Minaretten und eine Einschränkung der Freizügigkeit für EU-Bürger ausgesprochen. Beide Voten sind problematisch, weil sie wie das erstere die Religionsfreiheit einschränken oder wie das zweitere internationale Abkommen brechen.

Experte: Abstimmung über Brexit entsprach demokratischen Regeln

Die kritischen Abstimmungen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bürger in der Schweiz durchaus für Realitätssinn und Pragmatismus bei ihren Plebisziten gelobt wurden. So wurde der Tierschutz verschärft, wichtige Verkehrsprojekte wie der neue Gotthard-Tunnel vorangebracht oder ausgabewilligen Politikern Fesseln angelegt. Als bei den Wahlen zum Nationalrat die rechtsorientierte Schweizerische Volkspartei starke Stimmengewinne erzielte, fielen die darauf folgenden Volksabstimmungen eher links aus.

Die Schweizer beherrschen von gelegentlichen Ausreißern abgesehen das Spiel der Gewaltenteilung recht gut. Sind sich die Parteien in den Parlamenten zu einig und schanzen ihren Lobbygruppen Vorteile zu, müssen sie mit abweichenden Referenden rechnen. Die drei Ökonomen Reiner Eichenberger, Marco Portmann und David Stadelmann haben in einer Studie ermittelt, dass die Entscheidungen der Wahlbürger signifikant von denen der Parlamentarier abweichen.

Dass selbst die Brexit-Entscheidung, sosehr man sie bedauert, keinen Betriebsunfall darstellt, davon ist der renommierte Staatsrechtler Christoph Degenhart überzeugt. "Es zeigt sich, dass man nur eine Zeit lang, nicht auf Dauer, am Volk vorbeiregieren kann", meint der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig. Er sieht in der Abstimmung durchaus den Volkswillen der Briten. Degenhart: "Die Abstimmung über den Brexit entsprach demokratischen Regeln, auch wenn beide Seiten zum Teil mit falschen Befürchtungen arbeiteten." Eine Wiederholung der Abstimmung wäre undemokratisch.

Entscheidend: die Kontrollfunktion

Auch für Deutschland fordert Degenhart mehr direkte Demokratie und sieht sich durchaus im Einklang mit einer wachsenden Zahl von Verfassungsjuristen: "Ich halte Volksabstimmungen für ein gutes Instrument, im Rahmen der Verfassungsordnung den Volkswillen auszudrücken. Sie sollten bei Verfassungsänderungen, in der Bundesgesetzgebung und in Fragen der europäischen Integration erfolgen."

Entscheidend sei die Kontrollfunktion der Plebiszite. Die klassische Gewaltenteilung, so findet Degenhart, funktioniere nicht mehr so recht: "Hier sind Volksabstimmungen ein gutes Regulativ." Dass Politiker wie Boris Johnson Abstimmungen für ihre Profilierung nutzen, stimmt zwar, gilt aber auch für Initiativen von Regierungschefs und Ministern, die nach einer Einigung von nur wenigen Personen ihr Projekt vom Parlament abnicken lassen.

Trotzdem werden im Bundestag Gesetze intensiver diskutiert, es sind Änderungen und Kompromisse möglich. Aber das Verfahren ist weniger durchsichtig. Da beide Ansätze Vor- und Nachteile haben, hat die Konkurrenz von Volks-und Parlamentsabstimmungen etwas für sich. Und Konkurrenz belebt nicht nur das Geschäft, sondern auch die Suche nach guten Resultaten.

(kes)
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