Debatte um Brexit Merkel gegen Ausnahmeregeln für London

Berlin · Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt Ausnahmeregeln für Großbritannien für einen vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt nach einem Brexit ab. Es werde keine Vorverhandlungen mit der Regierung in London vor dem Einreichen des Artikels 50 geben.

 Angela Merkel auf dem EU-Gipfel von Bratislava.

Angela Merkel auf dem EU-Gipfel von Bratislava.

Foto: dpa, oh bjw nic

Dies stellte Merkel am Mittwoch in Berlin beim Bundesverband für Groß- und Außenhandel (BGA) klar. "Wir sagen nur ganz allgemein: Der volle Zugang zum Binnenmarkt ist auch gekoppelt und untrennbar verbunden mit der Akzeptanz der vier Grundfreiheiten, dazu gehört auch die Freizügigkeit für Personen."

EU nicht "systemisch" infrage stellen

Merkel rief die BGA-Firmen dazu auf, sich für die Wahrung dieses Grundsatzes einzusetzen, auch wenn nun Branche für Branche die Schäden eines britischen EU-Austritts für sich ausrechne. Ein Abweichen von diesem Prinzip würde ansonsten die gesamte EU "systemisch" infrage stellen.

"Wenn alle Länder mit allen Ländern die Freizügigkeit konditionieren, dann führt das zu einer extrem schwierige Situation", warnte Merkel. Die britische Premierministerin Theresa May hatte zuletzt erklärt, sie wolle die Austrittsverhandlungen vor Ende März 2017 einleiten.

Zugang zum Binnenmarkt

In London gibt es derzeit eine Debatte, ob der Zugang zum Binnenmarkt erhalten werden kann, obwohl man die Freizügigkeit für EU-Arbeitnehmer einschränken will. Ungeachtet des Brexit-Votums und der schwächelnden Weltkonjunktur sieht Merkel die deutsche Wirtschaft in guter Form. "Wir sind im Augenblick in einer wirtschaftlich guten Verfassung", betonte sie.

"Der Wachstumskurs ist solide." Der private Konsum bleibe der Motor hinter dieser Entwicklung. "Wir spüren auch angesichts der Politik der Notenbanken, dass die Weltwirtschaft hier noch nicht so im Lot ist, wie wir uns das so gerne wünschen", erklärte Merkel. "Mit Sicherheit wird Geldpolitik allein die strukturellen Probleme der Weltwirtschaft nicht auflösen können."

(csi/REU)
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