Luxemburg EU muss Scheidung nach der Scharia nicht anerkennen
Luxemburg · Ehescheidungen nach Scharia-Recht haben in der EU keine Gültigkeit. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die entsprechende EU-Verordnung erkenne nur Scheidungen an, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen werden.
21.12.2017
, 08:45 Uhr
Scheidungen nach dem islamischen Recht wertete der EuGH dagegen als Privatentscheidungen. Im konkreten Fall hatte sich ein Syrer mit deutschem Pass von seiner deutsch-syrischen Ehefrau scheiden lassen, indem sein Bevollmächtigter 2013 vor einem Scharia-Gericht in Syrien die religiöse Scheidungsformel ausgesprochen hatte. Das Paar lebte zu dieser Zeit bereits in Deutschland.