Berlin Elterngeld auf Rekordniveau

Berlin · Die Geburtenrate ist gestiegen, die Gehälter sind es auch. Zudem beantragen mehr Eltern zusätzliche Partnermonate.

Berlin: Elterngeld auf Rekordniveau
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Die Ausgaben für das staatliche Elterngeld werden im laufenden Jahr einen neuen Rekordwert von mindestens rund 6,5 Milliarden Euro erreichen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesfamilienministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Demnach lagen die Elterngeld-Ausgaben des Bundes in den elf Monaten von Januar bis November mit insgesamt rund 6,05 Milliarden Euro schon bereits nahezu auf dem Stand des gesamten Vorjahres von 6,1 Milliarden Euro. Im Monatsdurchschnitt 2017 gab der Bund für das Elterngeld rund 550 Millionen Euro aus.

Gründe für den Anstieg sind die leicht steigende Geburtenrate, höhere Gehälter der antragstellenden Eltern sowie mehr Väter oder auch Mütter, die die zusätzlichen zwei Partnermonate beanspruchen. Schon in den vergangenen Jahren war das Elterngeld, das der Bund jungen Eltern nach der Geburt eines Kindes gewährt, kontinuierlich gestiegen. Betrugen die Ausgaben 2008 noch 4,2 Milliarden Euro, erhöhten sie sich schrittweise auf 6,1 Milliarden Euro im vergangenen Jahr - und 2017 weiter auf voraussichtlich über 6,5 Milliarden Euro.

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt. Ziel der Leistung ist es, jungen Familien einen Schonraum zu gewähren, um füreinander da zu sein und sich intensiv um ihr Baby zu kümmern. Darüber hinaus sollte es dazu beitragen, dass sich mehr berufstätige Frauen und insbesondere Besserverdienende für Kinder entscheiden und dass sich Männer stärker um die Erziehung kümmern können.

Das Elterngeld gleiche fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, erläutert das Bundesfamilienministerium. Jedoch ist es kein kompletter Ersatz, denn das Basiselterngeld beträgt lediglich 65 Prozent (maximal 1.800 Euro) des monatlichen Nettoeinkommens.

Reich werden junge Familien damit nicht. Eine Elterngeld-Studie des Demoskopie-Instituts Allensbach mit mehr als 3100 Interviews Betroffener bestätigt allerdings Veränderungen im Verhaltensmuster: In vielen Firmen ist das Verständnis für die Bedürfnisse junger Eltern gewachsen. Noch wagen 19 Prozent es nicht, ihre Berufstätigkeit für eine Elternzeit zu unterbrechen, obwohl sie es gerne täten. Sie fürchten vor allem Einkommensverluste, Nachteile im Beruf und Probleme bei der Betriebsorganisation.

Nach wie vor knüpfen Eltern mit Kind nicht dort wieder an, wo sie beruflich vorher ohne Familie standen: Laut Allensbach arbeiten vor der Geburt des ersten Kindes 71 Prozent beider Elternteile in Vollzeit, nach der Elternzeit nur noch 15 Prozent. Vier Prozent bevorzugten vor der Geburt das Modell Mann Vollzeit/Frau Teilzeit, danach wählten 25 Prozent diese Konstellation. Nach der Geburt weiterer Kinder wiederholen die meisten Paare diese Entscheidung. Mutterschaft läuft also bei vielen Frauen immer noch auf eine dauerhafte Reduzierung der Berufstätigkeit hinaus. Müssten sie auf nichts Rücksicht nehmen, würden 47 Prozent der Eltern lieber gleich viel Zeit mit Beruf und Familie beschäftigt sein. 28 Prozent wünschten sich, dass beide in Teilzeit arbeiten, tatsächlich tun dies nur vier Prozent.

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten und sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen.

Das Elterngeld wird 14 Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen.

(mar)
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