Karlsruhe Eingewöhnung in Kita ist laut BGH eigenes Risiko

Karlsruhe · 4100 Euro sollte ein Vater einer Münchner Kita zahlen, der seinen Sohn bereits nach zehn Tagen wieder aus der privaten Einrichtung genommen hatte, weil der sich nicht wohlgefühlt haben soll. Nach dem Urteil des BGH muss der Vater 1410 Euro zahlen; das Gericht sieht ein Scheitern in der Eingewöhnungsphase eher als Risiko der Eltern. Eine Kita brauche auch Planungssicherheit. Bei einer Kündigungsfrist von zwei Monaten sei es auch "nicht geboten", den Eltern für die Eingewöhnung wie bei einer Probezeit das Recht einzuräumen, sofort aus dem Vertrag zu kommen, urteilten die Richter.

Die Münchner Kita hatte für den Platz auch 1000 Euro Kaution kassiert und das Geld nicht verzinst. Das darf es nach der Entscheidung des zuständigen Senats künftig nicht mehr geben. Denn ein solches Darlehen bürde den Eltern das Risiko einer Insolvenz der Kita auf.

(dpa)
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