Ein richtiges und zurückhaltendes Urteil

Die Karlsruher Richter waren nicht zu beneiden. Ihnen saß eine Rentnerin gegenüber, die seit Jahrzehnten herausfinden will, ob ein Mann ihr leiblicher Vater ist. Die Richter wussten, dass sie die letzte Hoffnung der Frau waren - und wiesen ihre Klage zurück.

Doch das Urteil ist aus drei Gründen richtig. Erstens entspricht die Entscheidung der gesetzlichen Grundlage. Ein erzwungener Test wäre ein Rechtsverstoß samt erheblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte des betroffenen Mannes und vieler Dritter gewesen. Zweitens hätte es bei einem gegenteilig lautenden Urteil eine Klagewelle von Männern geben können, die zwar keine Verantwortung bezüglich ihrer Vaterschaft übernehmen, aber trotzdem einen Verdacht überprüfen wollen. Und drittens war das Urteil richtig, weil die Richter damit Zurückhaltung an den Tag legten. Sie eröffneten dem Gesetzgeber Spielraum. Im Lichte der sich drastisch geänderten technischen Möglichkeiten ist die Überprüfung geltender Gesetze angezeigt. Es liegt also in den Händen des nächsten Bundesjustizministers, eine Reform anzuschieben, die einen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten aller Betroffenen schafft. Vor der Wahl wird das aber sicher nichts mehr.

(RP)
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