Berlin Die Republik und die Todesstrafe

Berlin · Seit Staatsgründung 1923 wurden mehr als 400 Menschen gehenkt.

Das letzte Urteil liegt 32 Jahre zurück. 1984, ein Jahr nach dem Ende der Militärdiktatur, wurde zuletzt ein Mensch in der Türkei hingerichtet. In der dreijährigen Militärherrschaft davor wurden insgesamt 517 Todesurteile ausgesprochen, 50 davon wurden vollstreckt.

Auch damals begann alles mit einem Putsch: Die Militärführung unter General Kenan Evren verhängte 1980 das Kriegsrecht, um den Verfall staatlicher Autorität angesichts des Terrors von rechts und links aufzuhalten. Am 20. September 1980 wurde der ehemalige Befehlshaber der Marine, Admiral Bülend Ulusu, zum neuen Regierungschef ernannt. Insgesamt forderte die Militärjunta für rund 7000 Menschen die Todesstrafe. Erst mit der Parlamentswahl vom November 1983 ging die Militärherrschaft offiziell zu Ende.

Seit 1985 billigte das Parlament, das über jede Hinrichtung einzeln entscheiden musste, keine Vollstreckungen mehr. Prominentester Todeskandidat war der 1999 wegen Hochverrats verurteilte PKK-Führer Abdullah Öcalan. Vor allem auf europäischen Druck hin wurde das Todesurteil aber nicht vollstreckt. Nachdem das türkische Parlament im Sommer 2002 die Todesstrafe in Friedenszeiten ganz abgeschafft und damit eine wichtige Reformforderung der EU erfüllte hatte, wurden alle bereits verhängten Todesurteile, darunter auch das gegen Öcalan, in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Unter der Regierung von Recep Tayyip Erdogan wurde die Todesstrafe 2004 auch in Kriegszeiten abgeschafft. Damit machte Erdogan den Weg frei für Beitrittsverhandlungen mit der EU. Insgesamt wurden seit Gründung der türkischen Republik 1923 mehr als 400 Menschen gehenkt.

Mit einer Wiedereinführung der Todesstrafe würde die Türkei nun gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen und einen Ausschluss aus dem Europarat riskieren. Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim hält die Wiedereinführung in seinem Land dagegen für möglich, warnt aber vor überhasteten Beschlüssen. "Es ist nicht richtig, in der Hitze und dem Eifer des Gefechts eine voreilige Entscheidung zu treffen", sagte Yildirim mit Blick auf den niedergeschlagenen Putschversuch. "Aber wir können diese Forderung unserer Bürger nicht ignorieren. Das wird unser Parlament umfangreich bedenken und besprechen." Vorher wolle seine Regierung diese Forderungen weder zurückweisen noch unterstützen. Yildirim sagte, eine Wiedereinführung der Todesstrafe würde eine Verfassungsänderung erfordern. "Dabei werden wir uns an der Meinung des Volkes orientieren." Unklar blieb, ob der Ministerpräsident damit auf ein mögliches Referendum anspielte. Um ein solches in die Wege zu leiten, bräuchte die Regierungspartei AKP 330 der 550 Stimmen aus dem Parlament und damit Unterstützung aus der Opposition. Präsident Erdogan hatte am Sonntag angekündigt, mit der Opposition zu reden.

(höh/dpa)
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