Die Lufthoheit über den Vorgärten

Der Traum vom Fliegen - seit Weihnachten wird er in vielen Familien wahr. Denn unterm Tannenbaum lag, was jetzt in mancher Nachbarschaft für Ärger sorgt. NRW hebt ab. Drohnen schwirren durch die Lüfte und spähen aus, was privat bleiben soll. Der Angriff der fliegenden Augen beschäftigt sogar die Polizei. Sie fürchtet die Verletzung der Intimsphäre und sieht auch weitergehende Gefahren - sogar für Leib und Leben. Denn ganz so ungefährlich, wie es auf den schnellen Blick scheint, sind die flinken, ferngesteuerten Fluggefährte denn doch nicht. Das liegt nicht zuletzt an Unvernunft und Unvermögen der Drohnen-Piloten. Von wegen Kinderspiel!

Für die kamerabestückten Fluggefährte muss gelten, was auch im Straßenverkehr verlangt wird: Rücksichtnahme. Verfolgungsjagden - Drohne als fliegender Schatten über Fußgänger oder Fahrradfahrer - verbieten sich von selbst. Der Blick über Nachbars Zaun oder gar in sein Schlafzimmer ist tabu. Ein allgemeines Drohnen-Verbot aber ginge entschieden zu weit. Was NRW dagegen braucht, ist eine Drohnen-Verordnung. Die ist schon deshalb wichtig, damit auch die wirtschaftliche Dimension - Beispiel Paketzustellung - Berücksichtigung findet.

(RP)
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