Die EZB darf nicht einfach alles dürfen

Eine Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft, gestand der Vertreter der Europäischen Zentralbank gestern in Karlsruhe freimütig ein. Genau das aber prangerten auf der anderen Seite die Kläger im Verfahren vor dem Verfassungsgericht über umstrittene Staatsanleihenkäufe an: dass nämlich die EZB, ohne dafür ein Mandat durch EU-Verträge oder Grundgesetz zu haben, aus der Währungsunion in geradezu "dreister Weise" eine Haftungsgemeinschaft gemacht habe.

Wenn Kläger und Verteidiger dieselbe Erkenntnis für sich nutzen, macht das nur allzu deutlich, worüber in Karlsruhe eigentlich verhandelt wird: Es ist die gesamte komplizierte, umstrittene Konstruktion der Euro-Zone überhaupt. Wer entscheidet über Haftungsgrenzen und damit das Geld der Steuerzahler? Ist es der Rat der EZB oder sind es die Parlamente?

Mit der Gründung der Währungsunion waren die Würfel schon gefallen: In der Krise ist es eben doch der EZB-Rat, der entscheidet. Seine Politik hat 2012 den Euro vorerst gerettet. Auch Karlsruhe wird dies nur im Nachhinein zur Kenntnis nehmen können. In seinem Urteil im Sommer täte es trotzdem gut daran, Bedingungen zu formulieren, um die parlamentarische Kontrolle über die EZB-Politik zu stärken.

(mar)
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