Analyse Die bedrohte Herrschaft des Rechts

Düsseldorf · Immer mehr Regierungen versuchen, sich den Staat und seine Institutionen zurechtzubiegen. Um der Machtsicherung willen hebeln sie demokratische Grundprinzipien aus. Einige sind dabei schon sehr weit gekommen.

Es gibt ein Foto von Zühtü Arslan, dem Präsidenten des türkischen Verfassungsgerichts, das vielleicht mehr sagt als alle Worte: Es ist entstanden bei einem Empfang im Präsidentenpalast von Ankara im vergangenen Jahr und zeigt den höchsten türkischen Richter bei einer demütigen Verneigung vor Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Es wirkt wie eine Geste der Unterwerfung der Justiz unter den allmächtig gewordenen Präsidenten, den seine Anhänger "Reis" nennen - "Führer".

Der fehlgeschlagene Putsch vom Juli 2016 hatte Erdogan einen Vorwand geliefert, um die türkische Justiz gleichzuschalten: Fast ein Viertel aller Richter und Staatsanwälte, rund 4000 Menschen, wurden unter dem Vorwurf, an dem Umsturzversuch beteiligt gewesen zu sein oder mit ihm sympathisiert zu haben, ihres Amtes enthoben. Viele wurden verhaftet, etliche auch selbst angeklagt. Sogar zwei Verfassungsrichter wurden von Polizisten abgeführt. Seither wissen türkische Juristen, was sie riskieren, wenn sie es wagen sollten, sich den Wünschen Erdogans zu widersetzen.

Die Schleifung des Rechtsstaats und die Abschaffung einer unabhängigen Justiz wird in der Türkei derzeit besonders brachial betrieben; eine türkische Spezialität ist sie leider nicht. Auch in anderen Ländern, darunter EU-Mitgliedstaaten, haben sich Regierungen längst darangemacht, das Rechtswesen unter ihre Kontrolle zu bringen. So sind in Ungarn die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts schon 2011 kräftig beschnitten worden, das Auswechseln unliebsamer Juristen wurde zudem erleichtert. Auch in Polen soll das Justizministerium künftig renitente Gerichtspräsidenten nach Belieben abberufen und ersetzen dürfen. In Rumänien strebt die Regierung nach mehr Einfluss auf die Staatsanwaltschaften, um lästige Korruptionsermittlungen gegen Politiker und Amtsträger blockieren zu können.

Die Mächtigen wollen keine unabhängige Justiz, sondern eine Rechtsprechung nach Maß, die ihnen nicht gefährlich werden kann. Schlimmer noch: Die Unterwerfung der Justiz offenbart ein völlig verqueres Demokratieverständnis. Die nationalkonservativen Regierungen in Ungarn oder in Polen, gewählt mit komfortablen Mehrheiten, missverstehen das Votum der Wähler als Auftrag zur dauerhaften Absicherung ihrer Macht. Sie glauben sich im Recht, eine Diktatur der Mehrheit über die Minderheit zu errichten. Lästige Kontrollinstanzen werden ausgeschaltet, die Presse wird drangsaliert, die Opposition behindert und diffamiert.

Fast drei Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer scheint in einigen ehemals kommunistischen Ländern Ost- und Südosteuropas das bolschewistische Ideal des absoluten Gewaltmonopols weiter unheimlich lebendig. Die Venedig-Kommission des Europarats, ein unabhängiges Expertengremium, urteilte konsterniert, das neue polnische Justizsystem weise eine Menge Gemeinsamkeiten mit dem einstigen sowjetischen Modell auf.

Freilich sollten wir uns im Westen auf kein allzu hohes Ross setzen. Schließlich hat Italiens Medienmogul Silvio Berlusconi schon vor 20 Jahren bewiesen, wie man das grunddemokratische Prinzip der Gewaltenteilung aushebeln kann, wenn man nur über genügend Geld, Einfluss und Skrupellosigkeit verfügt. Prinzipiell sind auch westliche Demokratien keineswegs immun gegen autoritäre Übergriffe der Exekutive.

Und die Vorstellung - oder sollte man besser sagen: Hoffnung -, dass eher politikferne Institutionen wie die Justiz oder zum Beispiel auch Zentralbanken in politischen Turbulenzzonen verlässlich für Stabilität sorgen, ist eben trügerisch. Wenn die Gesellschaft ins Schlingern gerät, verlieren irgendwann auch ihre Fundamente den Halt und können ihrer Rolle nicht mehr gerecht werden, der Politik Grenzen zu ziehen. Verfassungsgerichte sollen mächtige Bollwerke gegen die Willkür des Staates sein und natürliche Gegner des Autoritären. Garanten einer liberalen, wehrhaften Demokratie. Aber das setzt Respekt vor den Spielregeln der Demokratie und ihren Institutionen voraus. Wo er nicht mehr gilt, gerät das große Ganze schnell in Gefahr.

Das gilt auch, und zwar in ganz besonderem Maße, für die Europäische Union. Auf die fortgesetzten Verstöße der Regierungen in Budapest und Warschau gegen rechtsstaatliche Prinzipien reagierte Brüssel zwar empört, aber hilflos. Auf Mahnungen folgte erst unlängst die Androhung eines offiziellen Strafverfahrens, in diesem Fall gegen Polen. Dabei weiß jeder, dass die EU nicht gewappnet ist für den Fall, dass eines seiner Mitglieder beharrlich die EU-Regeln missachtet. Die theoretisch denkbare Höchststrafe - den Verlust des Stimmrechts - kann ein einziges weiteres Mitglied mit seinem Veto verhindern. Ungarn hat bereits angekündigt, Polen auf diese Weise freizuboxen, sollte es so weit kommen. Ungarn selbst hat sich unlängst schlicht geweigert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU anzuerkennen. Ganz egal, für wie berechtigt man den Widerstand aus Budapest hält - auch diese freche Missachtung unterhöhlt das eigentliche Fundament des europäischen Projekts, die Herrschaft des Rechts.

Von kraftmeierischen Ankündigungen, man werde die Störenfriede über Subventionskürzungen schon wieder auf den Pfad der Tugend zwingen, sollte man sich nicht täuschen lassen: Ohne guten Willen wird sich der Konflikt nicht lösen lassen. Und am Ende können wohl nur die Bürger selbst der fatalen Entwicklung Einhalt gebieten. Das wird natürlich umso schwerer, je länger autoritäre Regierungen Zeit haben, sich den Staat zurechtzubiegen. Aber es geht, wie es zum Beispiel die Rumänen vorgemacht haben, die mit Massendemonstrationen gegen die geplante Zähmung ihrer Justiz protestieren.

(RP)
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