Der lange Weg zur politischen Einigung Wie es mit Hartz IV nun weitergeht

Berlin (RPO). Die Hartz-IV-Verhandlungen sind gescheitert, die Beteiligten schieben sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Dass es am Freitag im Bundesrat doch zu einer Zustimmung kommt, erwartet kaum einer. Doch wie geht es danach weiter? Und vor allem: Was können Hartz-IV-Empfänger gegen diesen politischen Stillstand tun?

Die neuen Hartz-IV-Regelsätze
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Die neuen Hartz-IV-Regelsätze

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Foto: ddp

Vor genau einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die geltenden Hartz-Regelsätze gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, neu zu rechnen. Doch die Verhandlungen sind eine Geschichte des Scheiterns. Eine Einigung aber muss her. Doch bis dahin kann noch eine Zeit vergehen. Wir zeigen die nächsten möglichen Stationen.

Die Bundesratsabstimmung: Auch wenn die Bundesregierung nicht mehr daran glaubt, dass der Bundesrat der Reform zustimmen wird, so hat insgeheim so mancher doch noch ein Fünkchen Hoffnung. Und das liegt bei genau drei Bundesländern: Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland. Denn während die SPD-geführten Länder direkt nach den gescheiterten Verhandlungen ihr Nein bekräftigt haben, so ist in diesen drei Ländern die CDU mit an der Macht.

Sachsen-Anhalt und Thüringen, die von CDU und SPD regiert werden, haben bereits erklärt, mit Nein stimmen zu wollen. Und so wird das Saarland mit seiner Jamaika-Koalition zum Zünglein an der Waage. Zwar hatte Grünen-Landeschef Hubert Ulrich am Mittwoch betont, die vorliegenden Angebote der Bundesregierung seien "nicht zustimmungsfähig". Doch nun wollen die Grünen am Abend noch einmal über die Vorschläge beraten. Ein Ja aus dem Saarland würde der Regierung in Berlin schon reichen, denn ihr fehlt genau eine Stimme im Bundesrat.

Der Vermittlungsaussschuss: Am Mittwoch hatte der Vermittlungsausschuss den Vorschlag von Schwarz-Gelb gebilligt, ein sogenanntes "unechtes" Kompromiss. Doch der Ausschuss kann abermals eingesetzt werden und zwar insgesamt dreimal - jeweils einmal von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat. Erst wenn alle drei ihn nicht mehr anrufen dürfen oder wollen und es immer noch keine Zustimmung gibt, dann ist das Gesetz gescheitert.

Ob es in diesem Fall zu einer erneuten Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt, ist noch offen. Die Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Martina Krogmann, erklärte am Donnerstag, es sei noch nicht entschieden. Vermutlich werde erst einmal Richterrecht gelten. Union und FDP wollten dann transparent machen, was sie angeboten hätten und dem Verfassungsgericht zeigen, dass auf ihrer Seite der Wille zur Umsetzung der Vorgaben bestanden habe.

Neue Verhandlungen: Auch das ist möglich - so wie es jetzt auch geschah. Denn Schwarz-Gelb war ja bereits im Dezember mit ihrem Gesetzentwurf im Bundesrat gescheitert. Sowohl vonseiten der CDU als auch vonseiten der SPD wurde bereits Bereitschaft dazu angedeutet.

Richterrecht: Wenn das Gesetz am Freitag zwar durch den Bundestag, aber nicht durch den Bundesrat kommt, dann gilt Richterrecht. Das ist vor allem für die Hartz-IV-Empfänger selbst entscheidend. Denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht ihnen seit dem 1. Januar 2011 die neuen Regelsätze zu. Dementsprechend könnten die Empfänger individuell dies vor Gericht einfordern. Sozialverbände hatten bereits dazu aufgefordert.

Die Gerichte selbst sind nicht an die Erhöhung des Regelsatzes von fünf Euro gebunden, wie es die Koalition vorgesehen hatte. Allerdings können sie dies als Grundlage für ihre Entscheidungen nehmen.

Ob Hartz-IV-Empfänger diesen Weg gehen, ist ungewiss, denn fest steht, dass die Erhöhung des Regelsatzes auf jeden Fall rückwirkend gezahlt werden muss. Das Bildungspaket allerdings fällt da nicht hinein.

(das)
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