Nein zu "Unverbindlichen Volksbefragungen" Bayerisches Verfassungsgericht watscht Seehofer ab

München · Schwere juristische Schlappe für Ministerpräsident Horst Seehofer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die gegen massive Kritik von der Regierungsmehrheit durchgedrückten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung.

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Foto: dpa/Sven Hoppe

Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter am Montag Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus im Landeswahlgesetz sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert. SPD und Grüne reagierten zufrieden.

Im Leben eines bayerischen Oppositionspolitikers gibt es wohl nicht allzu viele politische Glücksmomente. Gegen die übermächtige CSU mit Ministerpräsident Horst Seehofer an der Spitze können SPD, Freie Wähler und Grüne normalerweise rein gar nichts ausrichten. Im Landtag wird die Opposition regelmäßig überstimmt. Die CSU kann mit ihrer absoluten Mehrheit machen, was sie will. Oder?

CSU-Lieblingsprojekt abgeschmettert

Nein, kann sie nicht. Das haben die obersten bayerischen Richter am Montag in einem bemerkenswerten Urteil klargestellt - man muss sagen: wieder einmal. Mit einer ausführlichen Begründung und mit voller Wucht zertrümmert der Bayerische Verfassungsgerichtshof diesmal eines der jüngsten Lieblingsprojekte der CSU - und von Seehofer höchstpersönlich. Mit der Einführung unverbindlicher Volksbefragungen - und das gegen massive Widerstände - hat die CSU-Regierungsmehrheit gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.

Das Ganze war Seehofers Idee: In seiner ersten Regierungserklärung dieser Legislaturperiode im November 2013 kündigte er an, Bayerns Bürger stärker als bisher an politischen Entscheidungen zu beteiligen und dazu landesweite Volksbefragungen einzuführen. "Mein Ziel ist: Wir machen unseren Freistaat zum Vorbild für den modernsten Bürgerstaat in Europa im 21. Jahrhundert", versprach der CSU-Chef.

Tatsächlich würde ihm da keine der drei Oppositionsfraktionen widersprechen wollen, im Gegenteil. Auch SPD, Freie Wähler und Grüne sind grundsätzlich für mehr direkte Demokratie. Die Freien Wähler etwa sind sogar dafür, den Bundespräsidenten direkt zu wählen.

Es ging und geht aber um das Wie - und das sah bei der CSU so aus: Staatsregierung oder Landtagsmehrheit sollten Volksbefragungen zu landesweit wichtigen Projekten anstoßen dürfen, nicht aber die Opposition. Vor allem aber lehnte die CSU wegen des Widerstands der Opposition eine juristisch saubere Lösung per Verfassungsänderung ab. Denn dazu hätte es unter anderem einer Zweidrittelmehrheit im Landtag bedurft - von der die CSU seit einigen Jahren weit entfernt ist. Sie drückte das Ganze lieber mit einer einfachen Gesetzesänderung durch.

Genau dieses Vorgehen hat der Verfassungsgerichtshof aber nun in großer Deutlichkeit verurteilt - und juristische Gegenargumentationen der Regierungs- und der CSU-Juristen zurückgewiesen. Wenn die direkte Demokratie gestärkt werde, dann gehe das zulasten der repräsentativen Demokratie und zulasten der Bedeutung von Landtagswahlen. Deshalb hätte "die Einführung von Volksbefragungen einer Verankerung in der Bayerischen Verfassung bedurft". Die Folge: Das Gesetz ist nichtig. Allerdings gab es bislang auch noch keine solche Volksbefragung.

SPD und Grüne jubeln

SPD und Grüne, die die Klagen angestrengt hatten, jubeln. Sie sprechen von einem "Sieg der Demokratie" und einem "Tag der Freude". Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dagegen lässt mitteilen, es ergebe sich "kein Grund, der gegen unsere politische Zielsetzung spricht, Volksbefragungen zu ermöglichen". Deshalb werde man "die Möglichkeiten, dieses Ziel weiter zu verfolgen, ausloten". Fakt aber ist: Eine Verfassungsänderung ist derzeit völlig ausgeschlossen.

SPD und Grüne jubeln aber auch deshalb, weil die CSU nun schon zum wiederholten Male vom obersten bayerischen Gericht in die Schranken gewiesen wurde. Immer wieder stärkten die Richter beispielsweise die Auskunftsrechte der Opposition. "Das ist heute mein Triple", sagt SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher nach dem neuen Triumph.

Die CSU dagegen beklagt sich. "Ich finde es auch schade, muss ich sagen, dass die Opposition immer wieder vor Gericht zieht, weil sie offensichtlich auf politischem Weg über Wahlen nicht die nötigen Mehrheiten bekommt. Das ist bedauerlich", sagt der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landtagsfraktion, Josef Zellmeier. "Es ersetzt halt nicht die politische Arbeit, nur zu klagen", betonte er - auch wenn das selbstverständlich das gute Recht der Opposition sei.

Rinderspacher kann bei diesen Sätzen nur schmunzeln. Er fragt lapidar, wie es eigentlich um den Respekt der CSU vor der Verfassung bestellt sei. Und fügt genüsslich hinzu: "Ich bin froh, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben, der die CSU mit ihrem verfassungswidrigen Tun nicht davonkommen lässt." Diesen politischen Glücksmoment, den kostet der SPD-Mann aus, ebenso wie die Grünen-Politikerin Katharina Schulze neben ihm. Denn die nächsten unbeirrten CSU-Alleingänge kommen bestimmt - und die nächsten Klagen.

(felt/dpa)
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