Bundestag Verbot für organisierte Sterbehilfe

Berlin · Sterbehilfe-Vereinen wird in Deutschland die Grundlage entzogen. Der Bundestag beschloss gestern ein Verbot der organisierten Hilfe zur Selbsttötung. Im Einzelfall können Ärzte Suizidhilfe noch leisten.

 Mitglieder des Bundestags bei der Abstimmung am Freitag.

Mitglieder des Bundestags bei der Abstimmung am Freitag.

Foto: dpa, bvj gfh

Organisierte Sterbehilfe wird in Deutschland künftig verboten sein. Im Bundestag stimmte gestern eine Mehrheit von 360 Abgeordneten bei 620 abgegebenen Stimmen für einen Gesetzentwurf, der die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt. Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

Die Abgeordneten im Bundestag ringen seit zwei Jahren um eine rechtliche Lösung bei der Sterbehilfe. Schon die Vorgängerregierung hatte einen Anlauf genommen, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. Damals hatte man sich aber nicht einigen können. Nun wurde die Abstimmung wie bei ethischen Themen üblich im Bundestag freigegeben. Das heißt, die Abgeordneten mussten nicht nach der Linie ihrer Fraktionsführung abstimmen, sondern waren frei in ihrer Entscheidung.

Nachdem die öffentliche Debatte in den vergangenen Wochen immer schärfer geworden war, setzte sich der Gesetzentwurf um die Abgeordnetengruppe von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) überraschend klar durch. Sie hatten ihren Antrag als "Weg der Mitte" beworben.

So sieht der Gesetzentwurf zwar ein strafbewehrtes Verbot der Sterbehilfe-Vereine vor. Angehörige, die im Einzelfall todkranken Menschen helfen, ihr Leben selbst zu verkürzen, sollen aber straffrei bleiben. Auch Ärzte, die im Vertrauensverhältnis zu sterbenden Patienten helfen, deren Leid zu verkürzen, sollen nicht belangt werden. Ihre Rolle blieb aber zwischen den Befürwortern einer liberaleren Regelung und der Gruppe um Brand und Griese umstritten. Die Abgeordneten Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) hatten enge Regeln vorgeschlagen, unter denen eine ärztliche Hilfe zum Suizid möglich ist. Griese und Brand hatten sie in den vergangenen Wochen vorgeworfen, sie würden Ärzte der Gefahr der staatsanwaltlichen Ermittlung aussetzen.

Bei der Rolle des Arztes lässt der Gesetzentwurf einen gewissen Spielraum und auch Raum für juristische Interpretation. So bleibt offen, ob ein Arzt geschäftsmäßig handelt, der in Einzelfällen die Dosis der Schmerzmittel bei Todkranken so hoch setzt, dass der Patient früher stirbt.

Die Ärzteschaft selbst ist in dieser Frage gespalten. Eine Mehrheit vertritt den Standpunkt, dass Ärzte dafür da sind, Leben zu verlängern und nicht zu verkürzen. In diesem Sinne begrüßte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery den Bundestagsbeschluss: "Die Neuregelung wird nicht dazu führen, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren."

Auch die beiden christlichen Kirchen begrüßten die Entscheidung des Bundestags. "Eine Hilfe zum Sterben darf nicht die Hilfe beim Sterben ersetzen", sagte der rheinische Präses Manfred Rekowski. Der trierische Bischof Stephan Ackermann erklärte, er sei dankbar für den Parlamentsbeschluss. Die Entscheidung bedeute "keine Einschränkung der Freiheit und Selbstbestimmtheit des einzelnen Patienten".

Zustimmung kam auch vom Zentralrat der Muslime. "Wir sind mit dem Kompromiss zufrieden, weil die geschäftsmäßige Sterbehilfe unterbunden wird", sagte der Vorsitzende Ayman Mazyek unserer Redaktion. "Es gibt aus religiöser Sicht keine Rechtfertigung, beim Sterben selbst Hand anzulegen."

Der Verein Sterbehilfe Deutschland kündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz an. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sieht der Verein "Dignitas, der ebenfalls den Gang nach Karlsruhe ankündigte.

(qua)
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