Urteil zu BKA-Gesetz Mehr Schutz für die Privatsphäre

Meinung | Berlin · Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Das Urteil ist ein Misstrauensvotum gegen Berlin und seine gesetzgeberische Kompetenz. Und eine Stärkung unserer Privatsphäre.

Urteil zu BKA-Gesetz: Mehr Schutz für die Privatsphäre
Foto: dpa, fve cul tba

Wieder einmal hat Karlsruhe dem Gesetzgeber in Berlin eine schlechte Note ausgestellt. Das Gesetz zur Terrorabwehr räumte dem Bundeskriminalamt bislang enorme Befugnisse zum Ausspähen von Daten ein - bis in die Privatsphäre der Bürger. Das Gesetz war in dieser Form unmäßig.

Die Beschränkungen und Nachbesserungen, die das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber nur auferlegt hat, werden nicht dazu führen, dass die Ermittler ihre Arbeit nicht mehr tun können. Durch das Urteil bekommen die Bürger also einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre, ohne dass sie in einem höheren Sicherheitsrisiko leben.

Es ist ungewöhnlich, dass das Verfassungsgericht in einem 100-seitigen Urteil der Regierung detailliert vorschreibt, wie sie ein Gesetz zu ändern hat. Doch eben diese Entscheidung spricht Bände: Sie ist ein Misstrauensvotum gegen Berlin und seine gesetzgeberische Kompetenz auf dem Feld der Innenpolitik.

In Zeiten hoher Terrorgefahr müssen unsere Behörden mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet sein. Da hat die Gesellschaft schon seit den September-Anschlägen 2001 in den USA ihre Schmerzgrenzen weit nach hinten verlegt. Die Ermittlungsbehörden müssen zudem technisch auf dem neuesten Stand und international vernetzt sein. Die Angst vor Terror darf aber nicht einem Überwachungsstaat Tür und Tor öffnen.

Der intime Kernbereich des Menschen muss vor dem Zugriff des Staates geschützt bleiben: Private Gespräche über Beziehungsprobleme, Geldnot oder Sorgen um die Kinder gehören nicht in die Hände der Ermittler. Dieser Schutz muss besonders sensibel gehandhabt werden, da ja im Rahmen der Terrorabwehr auch Menschen ausgeforscht werden können, gegen die nichts vorliegt.

Das solch weitreichende Befugnisse auch von dritter Seite kontrolliert werden müssen, sollte sich in einem Rechtsstaat von selbst verstehen. Es ist zu befürchten, dass die Terrorgefahr uns noch viele Jahre begleiten wird. Um unsere Freiheit umfassend zu schützen brauchen wir beides: Weitreichende Befugnisse für die Ermittler und eine sorgfältige Kontrolle dieser Befugnisse.

(qua)
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