Volksverhetzung Urteil gegen Pegida-Chef Bachmann bestätigt

Dresden · Pegida-Chef Lutz Bachmann muss 9600 Euro Strafe zahlen, weil er Flüchtlinge auf Facebook beschimpft hatte. Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung hatte Bachmann vor kurzem schon akzeptiert, jetzt hat er auch seine Berufung zurückgezogen.

 Lutz Bachmann bei der Urteilsverkündigung im Mai 2016.

Lutz Bachmann bei der Urteilsverkündigung im Mai 2016.

Foto: dpa, skh gfh dna

In der Verhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen am Mittwoch sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig.

Bachmann wurde damals vom Amtsgericht Dresden wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt. Zudem muss er die Prozesskosten aus dem ersten Verfahren und die ihm selbst entstandenen Kosten aus der Berufung tragen. Bachmann nahm nicht an der Verhandlung teil.

Bachmann hatte Flüchtlinge in Facebook-Posts pauschal als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" verunglimpft. Nachdem der Mitgründer des fremden- und islamfeindlichen Pegida-Bündnisses die Urheberschaft der Kommentare im ersten Verfahren noch bestritt, hatte seine Verteidigung die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts erst vor wenigen Wochen auf die Bemessung des Strafmaßes beschränkt und damit den Schuldspruch angenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Bachmann gefordert - auch mit Blick auf die lange Liste der Vorstrafen des 43-Jährigen.

In der Berufungsverhandlung verlas Richter Martin Schultze-Griebler eine Stunde die Einträge Bachmanns aus dem Bundeszentralregister. Darunter finden sich Verurteilungen wegen Drogenhandels, mehrfachen Einbruchsdiebstahls, Körperverletzung, unterlassener Unterhaltszahlungen, Anstiftung zur Falschaussage und immer wieder wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Mehrfach saß er in Haft.

Als das Verfahren auf seinem Schreibtisch gelandet sei, habe er zunächst gedacht, "Herrn Bachmann könnte man ja auch mal zeigen, was so möglich ist im Strafrecht", sagte der Richter. Aber natürlich dürfe es keine Rolle spielen, "ob uns der Mensch sympathisch ist oder nicht."

(hebu/dpa)
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