Analyse zum EuGH-Urteil Das Kreuz mit dem Arbeitsrecht

Düsseldorf · Die kirchlichen Arbeitgeber stehen vor einer großen Herausforderung. Bisher nimmt die Religion starken Einfluss auf die dortigen Arbeitsverhältnisse. Nach dem europäischen Urteil drängt die Frage: Ist das noch zeitgemäß?

 Kuppelkreuz des Berliner Doms (Symbolbild).

Kuppelkreuz des Berliner Doms (Symbolbild).

Foto: dpa, bu_cu jai

Die kirchlichen Arbeitgeber stehen vor einer großen Herausforderung. Bisher nimmt die Kirche starken Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse. Nach einem Urteil des EuGH drängt die Frage: Ist das noch zeitgemäß?

Es war der französische Schriftsteller Aurelien Scholl, der in bemerkenswerter Nüchternheit beschrieb, dass nicht einmal der Kirche die Schafe von allein zulaufen. "Selbst Gott braucht Werbung. Er hat Glocken", soll Scholl gesagt haben. Zwei Jahrhunderte später muss man ergänzen, dass die Kirchen gar nicht so viele Glocken läuten können, wie sie Werbung brauchen.

Die Zahl der Kirchgänger geht kontinuierlich zurück. Zuletzt besuchten im Schnitt noch 2,4 Millionen Katholiken und 766.000 Protestanten den sonntäglichen Gottesdienst. Über die Jahrzehnte ist die Gesellschaft vielfältiger geworden und weniger religiös. Die gut 1,3 Millionen Angestellten der Kirchen arbeiten indes noch immer nach den spirituellen Vorstellungen ihrer Arbeitgeber. Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Kirchen nicht mehr für alle Stellen den Glauben zur Bedingung machen dürfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum haben die Kirchen überhaupt Sonderrechte? Der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. In der Kruzifix-Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht 1995 klar, dass der Staat nicht einmal Kreuze in Klassenzimmern anbringen darf. Anders als bei der strikten Trennung von Religion und Staat, wie sie das laizistische Frankreich kennt, bedeutet die deutsche Neutralität kein Kontaktverbot. Der deutsche Staat darf die Kirchen sogar fördern, dabei aber unter keinen Umständen einzelne Religionen bevorzugen. Wegen der Freiheit des Glaubens aus Artikel 4 des Grundgesetzes darf der Staat nicht definieren, was Religion ist oder was einen bestimmten Glauben ausmacht. Das Grundgesetz räumt den Kirchen daher eine sehr weitreichende Autonomie ein, das sogenannte Selbstbestimmungsrecht. Die Verfassung erkennt damit an, dass die Kirchen ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln. Zurückzuführen ist das auf einen doppelten Kompromiss aus den Jahren 1919 und 1949. Die entsprechenden Artikel der Weimarer Reichsverfassung wurden in das Grundgesetz übernommen.

Was besagt das kirchliche Arbeitsrecht? Grundsätzlich bedienen sich die Kirchen des weltlichen Arbeitsrechts. Die Regeln, die für alle Arbeitnehmer gelten, werden aber durch das Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt. So dürfen die Kirchen eine besondere Loyalitätspflicht ihrer Angestellten verlangen, die sich an den eigenen Glaubens- und Sittenregeln orientiert. Die beiden großen christlichen Kirchen legen dabei unterschiedliche Schwerpunkte. Die Einrichtungen der Evangelischen Kirche legen vor allem großen Wert auf die Religionszugehörigkeit. Bei der katholischen Kirche kommt es eher auf das Verhalten an. So liegt derzeit am Europäischen Gerichtshof auch der Fall eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses aus Düsseldorf, dem gekündigt wurde, weil er nach einer Scheidung wieder geheiratet hat. Andere Chefärzte desselben Krankenhauses gehören keiner christlichen Religion an.

Was sagt das Luxemburger Urteil? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet, Menschen nach ihrer Religion unterschiedlich zu behandeln. Für die Kirchen gibt es aber in Paragraf 9 eine großzügige Ausnahme. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Ausnahme mit Blick auf die religiöse Neutralität des Staates stets vehement verteidigt. Der EuGH stellt nun allerdings infrage, ob dies mit dem Europarecht übereinstimmt. In einer Abwägung sei nicht nur die starke Position der Kirchen zu berücksichtigen, sondern auch die ebenfalls starken Grundrechte der Arbeitnehmer. Samuel Gruber, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Heidelberger Kanzlei Melchers, sagt: "Gemessen an der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie dürfte die deutsche Regelung kaum noch wirksam sein." Das EuGH-Urteil sei eine "klare Abkehr" von der bisherigen Rechtsprechung in Deutschland, weil die Interessen der kirchlichen Arbeitnehmer aufgewertet würden.

Was ändert sich nun? Diakonie und Caritas dürfen nicht mehr bei allen Stellen den Glauben zur Einstellungsvoraussetzung machen. Nach bisherigem Verständnis gilt das Kriterium der "Verkündigungsnähe": Je enger ein Arbeitnehmer an der Verbreitung des jeweiligen Glaubens arbeitet, desto eher darf der Arbeitgeber religiöse Bedingungen an ihn stellen. Das Luxemburger Urteil sieht nun vor, dass die Religion nach Art der fraglichen Tätigkeit "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation" darstellen muss. Diese Kriterien können staatliche Gerichte künftig überprüfen. Das Ethos selbst, also die sittlichen Regeln an sich, bleibt unangetastet. Der EuGH erkennt an, dass "eine glaubwürdige Vertretung der Kirche nach außen" am ehesten durch Kirchenmitglieder gewährleistet wird. Es ist noch nicht absehbar, wie die deutschen Gerichte und die Kirchen auf das Urteil in Einzelfällen reagieren. Um viele Gerichtsverfahren (und dort etwaige Niederlagen) zu vermeiden, könnten die Kirchen von sich aus ihre Praxis noch weiter lockern.

Bleiben die restlichen Privilegien? Die Frage nach der Legitimation der Sonderregeln im Arbeitsrecht stellt sich drängender, weil der Einfluss der Kirchen auf die Gesellschaft geringer geworden ist. Muss die Erzieherin eines Kindergartens ein vorbildliches Leben nach den Vorstellungen der katholischen Kirche führen, um einen guten Job zu machen? Wird der Chefarzt ein schlechterer Operateur, wenn er nach der Scheidung wieder heiratet? Beides wird man wohl klar verneinen müssen. In Zeiten, in denen die katholische Kirche darüber nachdenkt, Geschiedene wieder zur Kommunion zuzulassen, wirken die Sonderregeln erst recht wie Relikte der Vergangenheit. Die Kirchen würden Selbstbewusstsein beweisen, wenn sie noch mehr als bereits geschehen, ihre Vorgaben aufweichen. 90 Prozent der Deutschen sind christliche Werte wichtig. Diese verschwinden nicht so schnell wie die Kirchgänger.

(her)
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