Gerichtsurteil in Gera Beamter darf nicht in einstweiligen Ruhestand wegen Ramelows Wahl zum MP

Gera · Ein Gericht in Gera zieht eine klare rote Linie: Gewissenskonflikte nach der Wahl des Linken-Politikers Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten in Thüringen rechtfertigen keine Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand.

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Foto: dpa, mic pzi

Den Eilantrag eines technischen Oberinspektors lehnte das Verwaltungsgericht Gera nach Angaben vom Montag ab. Der Beamte, der im Ruhestand weiter sein volles Gehalt haben wollte, hatte in der Wahl eines Linken-Politikers zum Regierungschef einen Widerspruch zu seinem Amtseid gesehen.

Das Gericht verneinte diesen Anspruch. Er ergebe sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht. Der Antragsteller sei außerdem kein sogenannter politischer Beamter, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könne, wenn eine neue Regierung ins Amt kommt und andere Ziele verfolgt. Der Mann arbeitet als Sachbearbeiter in der Landesanstalt für Geologie und Umwelt.

(dpa)
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