Uniplatz-Vergabe bei Medizin Bund überlässt Reform den Ländern

Berlin · Der Bund will die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Zulassung zum Medizinstudium den Ländern überlassen.

 Anatomie-Vorlesung an der Universität in Leipzig (Archiv).

Anatomie-Vorlesung an der Universität in Leipzig (Archiv).

Foto: dpa, wgr;cse vfd pil

Das geht aus einer Antwort des Bundesbildungsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember entschieden, dass die Platzvergabe teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Heute haben fast nur Einser-Abiturienten eine Chance, für viele gelten Wartezeiten von bis zu 15 Semester.

"Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richtet sich nach dem Verständnis der Bundesregierung primär an die Länder", schreibt das Bildungsressort in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage. Wie ein der dpa vorliegender Zeitplan der Länder zeigt, wollen diese bis Juni den Entwurf eines Staatsvertrags erarbeiten.

Der hochschulpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, kritisierte, die Bundesregierung gehe mit ihrer Passivität ein hohes Risiko ein. Sollten die Länder bei der Überarbeitung ihres Staatsvertrags für die Hochschulzulassung in Verzug oder Konflikt geraten, drohe eine Klagewelle von Studienbewerbern.

Der Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages, Frank Wissing, sagte der dpa: "Wir wünschen uns einen großen Wurf und ein neues, robustes Verfahren statt Reparaturarbeiten und Klein-Klein."

(wer)
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