Paragraf 103 wird gestrichen Die Majestätsbeleidigung ist Geschichte

Berlin · Der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf wird abgeschafft: Der Bundestag entschied, den Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter zu streichen. Das Parlament reagierte damit auf die Affäre um den Satiriker Böhmermann.

 Der türkische Ministerpräsident Erdogan und Moderator Jan Böhmermann (Archiv).

Der türkische Ministerpräsident Erdogan und Moderator Jan Böhmermann (Archiv).

Foto: dpa

Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Dieser hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt. Es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Hintergrund war die Auseinandersetzung zwischen dem dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Dieser hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Satire-Gedicht vorgetragen. Erdogan ging gegen das "Schmähgedicht" vor.

Der türkische Präsident strengte ein Verfahren gegen Böhmermann auf Grundlage des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch an. Die Bundesregierung erteilte die notwendige Ermächtigung. Das Strafverfahren um das "Schmähgedicht" wurde aber im Oktober 2016 eingestellt.

(wer/dpa)
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