Terrorverdächtiger von Schwerin Richter erlässt Haftbefehl gegen 19-jährigen Syrer

Berlin · Gegen den Terrorverdächtigen von Schwerin ist Haftbefehl erlassen worden. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat für den am Dienstag festgenommenen 19-jährigen Syrer Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeordnet.

 Ein Fahrzeug der Polizei verlässt den Bundesgerichtshof. Im BGH fand die Haftprüfung des terrorverdächtigen Syrers statt.

Ein Fahrzeug der Polizei verlässt den Bundesgerichtshof. Im BGH fand die Haftprüfung des terrorverdächtigen Syrers statt.

Foto: dpa, ude

Das erklärte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe. Sie wirft Yamen A. vor, einen schweren Anschlag vorbereitet und dafür Chemikalien im Internet bestellt zu haben. Über soziale Netzwerke habe er mit einem Anhänger der Extremistenmiliz IS sowie weiteren Islamisten in Kontakt gestanden. Das Anschlagsziel ist bislang unklar.

Vor gut zwei Jahren kam Yamen A. in Deutschland an. Im Herbst 2015, als jeden Tag Tausende Schutzsuchende die Bundesrepublik erreichten. Der Syrer kam als Minderjähriger ins Land, inzwischen ist er 19 Jahre alt. In einem schmucklosen Plattenbau in Schwerin soll er den schweren Bombenanschlag geplant haben. Sein Fall reiht sich ein in eine traurige Serie von Anschlägen und Anschlagsversuchen in Deutschland und weist Parallelen zu anderen Fällen auf, in denen sich junge Männer dem Terror verschrieben. In der Dimension des geplanten Anschlags steche der Fall aber heraus, heißt es in Sicherheitskreisen. Wie groß war die Gefahr? Und was folgt daraus?

Radikalisierung erst in Deutschland?

Spezialeinheiten nahm Yamen A. am Dienstag in Schwerin fest. Dort lebte er in einem Hochhaus, inmitten von grauen Häuserfronten. Polizisten durchsuchten die Wohnung des jungen Mannes und fanden jede Menge Chemikalien, Substanzen und andere Bestandteile zum Bau eines Sprengsatzes.

Die Ermittlungen laufen noch intensiv. Die Sicherheitsbehörden durchleuchten das Leben und das Umfeld des Syrers. Ein paar Dinge haben sie aber schon verlauten lassen über den Verdächtigen: Demnach kam er Anfang September 2015 in Mecklenburg-Vorpommern als Asylsuchender an. Ein paar Monate später, am 1. Februar 2016, stellte er förmlich seinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Kurz darauf, Mitte April 2016 bekam er seinen Asylbescheid: ein Ja zum Schutzbegehren und eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die noch bis April 2019 läuft.

Die Ermittler gehen bislang davon aus, dass Yamen A. nicht mit einem Anschlagsplan oder Anschlagsauftrag ins Land kam, sondern dass er sich erst hier radikalisierte - verstärkt im vergangenen halben Jahr, wie es in Sicherheitskreisen heißt. Spätestens im Juli 2017 soll der Syrer den Entschluss gefasst haben, einen Bombenanschlag zu begehen:
inmitten einer Menschenmenge einen Sprengsatz zu zünden und so möglichst viele Menschen zu töten und zu verletzen.

Ein konkretes Ziel hatte er demnach noch nicht im Auge. Aber im Sommer soll er begonnen haben, in sozialen Netzwerken nach Anleitungen zum Bombenbau zu suchen, sich Bauteile und Chemikalien zu besorgen und im Internet die nötigen Substanzen zu bestellen.

Yamen A. hatte im Netz laut Bundesanwaltschaft Kontakt zu Leuten aus dem dschihadistischen Spektrum, auch zu jemandem, der sich selbst "Soldat des Kalifats" nannte, also als Mitglied der Terrormiliz IS ausgab. Wie intensiv die Verbindungen waren und ob Yamen A. echte Komplizen hatte, wird noch untersucht. Bisher vermuten die Ermittler, dass er ein Einzeltäter war, der sich zwar von IS-Anhängern im Netz beim Bombenbau anleiten ließ und dort Know-how suchte, der aber nicht gesteuert wurde oder einem konkreten Auftrag folgte. Polizei und Geheimdienste kamen ihm über seine Aktivitäten im Internet auf die Spur und observierten ihn über Wochen, bevor sie zugriffen.

Ein junger Mann also, der aus einem Kriegsgebiet floh, Schutz in Deutschland suchte und hier Terrorpläne schmiedete - solche Fälle hat Deutschland in den vergangenen Monaten mehrfach erlebt. Die einen wurden vor ihrer Tat gestoppt, die anderen zogen ihre düsteren Pläne durch. Es gab in den vergangenen anderthalb Jahren eine ganze Reihe von Attentaten und zahlreiche Festnahmen von Terrorverdächtigen mit konkreten Anschlagsvorhaben.

Im Fall von Yamen A. stellte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Tag der Festnahme eigens vor die Kameras, um zu verkünden, Deutschland sei einem "schweren Terroranschlag" entgangen.
Die Bundesanwaltschaft sprach etwas sperrig vom Bau eines hochexplosiven Sprengsatzes "mit einer hohen Wirkladung". In Sicherheitskreisen heißt es, Yamen A. habe ein Attentat von "verheerendem" Ausmaß begehen wollen.

Was genau passiert wäre - wann und ob überhaupt, ist in solchen Fällen schwer zu sagen. Doch Leute aus dem Sicherheitsapparat nutzen Meldungen über vereitelte Anschläge regelmäßig, um den Ruf nach schärferen Sicherheitsvorgaben zu begründen. So fordern nach der Festnahme von Yamen A. etwa die Polizeigewerkschaften - wieder einmal - mehr Befugnisse für Ermittler. Diese Frage dürfte auch bei den Gesprächen über eine mögliche Jamaika-Koalition eine Rolle spielen.

Und die Sicherheitslage in Deutschland? Daran ändere sich durch den jüngsten Fall nichts, heißt es aus dem Innenressort. Die Bedrohung durch den islamistischen Terror sei seit langem groß - und bleibe es.

(felt)
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