Gericht gibt Eilantrag statt Terrorverdächtiger Tunesier darf nicht abgeschoben werden

Frankfurt/Main · Ein terrorverdächtiger Tunesier, der bei einer Razzia in Hessen im Februar festgenommen wurde, darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung, hieß es.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einem Eilantrag des Mannes statt. Die 6. Kammer hatte verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluss. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Seine geplante Abschiebung war am 22. März wenige Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden, weil er einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte diesen zwar als unbegründet abgelehnt. Doch der Mann hatte sich dagegen mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gewehrt. Er wurde abgelehnt — aber das Gericht stellte Bedingungen.

(das/dpa)
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