Zwangsprostitution Strenges Gesetz gegen Freier geplant

Berlin · Wer die Dienste von Zwangsprostituierten bewusst in Anspruch nimmt, soll nach Gesetzesplänen der großen Koalition künftig als Freier keine Ausreden mehr haben und sich eindeutig strafbar machen.

 Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig schneller im Gefängnis landen

Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig schneller im Gefängnis landen

Foto: dpa

Das seit längerem geplante Vorhaben könne am 7. Juli vom Bundestag verabschiedet werden, wie die Rechtsexperten von Union und SPD mitteilten. Auch verschärfte Bestimmungen gegen Menschenhandel stehen dann in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung.

"In der Gesetzesbegründung haben wir geregelt, wann von Zwangsprostitution auszugehen ist, damit sich kein Freier herausreden kann", erklärte der rechtspolititische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Von Zwangsprostitution sei auszugehen, "wenn die Prostituierte Verletzungen aufweist, wenn sie in eingeschüchtertem Zustand ist oder wenn Umstände vorliegen, die am freien Willen der Prostituierten zweifeln lassen - etwa wenn ein Zuhälter den Kontakt anbahnt und Entgelt und Art der sexuelle Handlung aushandelt". Nach den Gesetzesplänen müssen Freier von Zwangsprostituierten mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren rechnen.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), betonte, künftig könne "gegen Menschenhändlerbanden zum Mittel der Wohnraumüberwachung gegriffen werden". Letztlich komme es "entscheidend darauf an, kriminelle Strukturen aufzudecken", um an die Täter auch wirklich heranzukommen. Nach Zahlen der EU-Kommission wurden zwischen 2010 und 2012 europaweit mehr als 30.000 Personen Opfer von Menschenhändlern. Die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen. 80 Prozent der Opfer sind Frauen oder Mädchen und werden sexuell ausgebeutet.

Die Koalitionsfachleute hätten Vorschriften zum Menschenhandel "so umgestaltet, dass es künftig für den Tatnachweis nicht mehr auf die Opferaussagen ankommt", betonte der SPD-Experte Fechner. "Denn oft ziehen Frauen unter dem Druck der Zuhälter und Menschenhändler ihre Aussagen zurück. Die dadurch erfolgten Freisprüche sind nicht hinnehmbar."

Zuhälter sollten künftig auch bestraft werden, wenn sie jungen Mädchen Liebe vorspielen und sie so "in emotionaler Abhängigkeit zur Prostitution veranlassen". Im Gesetzentwurf präzisiert wurde den Angaben zufolge auch das Tatbestandsmerkmal des rücksichtlosen Gewinnstrebens (Paragraf 232 Strafgesetzbuch). Fechner: "Wenn Menschen wie Sklaven ausgebeutet werden, muss dies strafbar sein."

Unions-Expertin Winkelmeier-Becker bedauerte, dass nicht gleichzeitig ganz generell die Strafvorschriften zur Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei reformiert würden. "Hierzu war das SPD-geführte Bundesjustizministerium nicht bereit." Es bleibe "eine Unwucht", weil Arbeitsausbeutung, zum Beispiel als Erntehelfer, stärker sanktioniert werden kann als die Ausbeutung in der Prostitution".

(crwo/dpa)
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