Ethikrat verfasst PID-Stellungnahme Streit um Embryonen-Test

(RP). In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik will der Ethikrat heute seine Stellungnahme veröffentlichen. Dem Vernehmen nach werden die Experten kein eindeutiges Votum für oder gegen den Embryonen-Check abgeben.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) handelt es sich um die Untersuchung von Embryonen, die außerhalb des Mutterleibs gezeugt wurden. Mit den Tests können befruchtete Eizellen aussortiert werden, die geschädigtes Erbmaterial enthalten. Bislang galt die PID in Deutschland als verboten.

Im Sommer aber hatte der Bundesgerichtshof einem Arzt recht gegeben, der die PID bei Ehepaaren genutzt hatte. Die Paare haben die Veranlagung, schwere Unregelmäßigkeiten der Chromosomen an ihren Nachwuchs weiterzugeben. Seit dem Urteil besteht aus Sicht der PID-Gegner Handlungsbedarf. Sie fordern ein Gesetz, das den Embryonen-Test verbietet. Eine Entscheidung darüber will der Bundestag noch in diesem Jahr fällen. Dabei soll der Fraktionszwang aufgehoben werden. Das heißt, die Abgeordneten müssen nicht nach Parteilinie abstimmen, sondern dürfen frei nach ihrem Gewissen entscheiden.

"Ich werbe mit anderen dafür, im Zweifel bei Unsicherheit für das Leben zu entscheiden, also für ein Verbot der PID", sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn unserer Redaktion. Spahn bezweifelte die Kompetenz des Ethikrats in dieser Frage: "Es stellt sich einmal mehr die Frage, wozu es einen Ethikrat braucht. Letzten Endes fasst er die gesellschaftliche Debatte zusammen, nicht weniger, aber auch nicht mehr."

Der Bundestag hatte allerdings bewusst das Votum des Ethikrats, das heute bekannt gegeben werden soll, abgewartet. Ein Abstimmungstermin im Parlament soll erst danach festgelegt werden. Mittlerweile gibt es drei Gesetzentwürfe zur PID. Ein Entwurf, dem sich auch die Kanzlerin angeschlossen hat, legt ein Verbot der Embryonen-Tests fest. Zwei weitere Entwürfe lassen die Checks eingeschränkt zu.

Die Befürworter wollen die PID in unterschiedlichem Maß auf Krankheiten und auf die Gefahr von Fehlgeburten beschränken. Design-Babys, wonach auch Geschlecht und andere Eigenschaften bestimmt werden können, schließen alle Gesetzentwürfe aus.

Auch die Ärzteschaft hat sich in dieser Frage positioniert. Die Bundesärztekammer hat sich für eine eng begrenzte Zulassung der Tests ausgesprochen.

(RP)
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