Streit über Familiennachzug Kommunen unterstützen Innenminister Seehofer

Berlin · Der Gemeindebund hält die Begrenzung auf 1000 Angehörige pro Monat für richtig: Im Koalitionsstreit über die Begrenzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge unterstützen die Kommunen die restriktive Linie von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

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Foto: dpa/Sven Hoppe

Laut Koalitionsvertrag sollen von August an pro Monat nur 1000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern aus humanitären Gründen zu subsidiär Geschützten nachziehen dürfen. Den Status des subsidiären Schutzes erhalten vor allem Syrer. Ihr Aufenthaltsrecht ist zunächst auf ein oder zwei Jahre befristet. Seit Frühjahr 2015 ist der Familiennachzug für sie komplett gestoppt. Ab August würde er begrenzt möglich.

Maas pocht darauf, beschlossenes Kontingent auszuschöpfen

Ein Gesetzentwurf Seehofers ist derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Die SPD wirft Seehofer vor, den Koalitionsvertrag nicht eins zu eins umzusetzen, sondern zu verschärfen. Sie macht dies daran fest, dass es zunächst hieß, Hartz-IV-Empfänger seien laut Gesetzentwurf generell vom Familiennachzug ausgeschlossen.

Dies dementierte das Innenministerium jedoch: Es sei nicht geplant, Hartz-IV-Bezieher vom Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus auszuschließen. Allerdings gilt genau diese Regelung bisher für anerkannte Flüchtlinge mit vollem Schutzstatus. Warum Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus besser gestellt werden sollten als solche mit vollem Schutzstatus, konnte das Ministerium zunächst nicht erklären.

Außenminister Heiko Maas (SPD) pochte darauf, das beschlossene Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat voll auszuschöpfen. "Wir werden ganz sicherlich keinen Entwürfen zustimmen, von denen wir der Auffassung sind, dass sie in erster Linie gedacht sind, das Kontingent eher zu verringern", sagte er.

Landsberg: Es macht Sinn, Hartz-IV-Empfänger vom Familiennachzug auszuschließen

Landsberg zeigte Verständnis für den Ausschluss von Hartz-IV-Beziehern vom Familiennachzug. "Wir sollten in erster Linie den Menschen das Recht auf Familiennachzug geben, die in der Lage sind, ihre Familien in Deutschland zu ernähren", sagte er. "Deshalb macht es Sinn, Hartz-IV-Empfänger vom Familiennachzug auszuschließen. Besondere Härtefälle können ja auch jetzt schon zusätzlich berücksichtigt werden."

Er forderte, Flüchtlingen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. "Die Wartezeit von drei Monaten nach der Ankunft muss abgeschafft werden", so Landsberg. In Dänemark würden Geflüchtete vom ersten Tag an ins Arbeitsleben integriert.

(mar/may-)
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