Strafverfahren gegen Jan Böhmermann ermöglicht SPD-Minister stimmten gegen Merkels Entscheidung

Berlin · Gegen den Willen des Koalitionspartners SPD hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen umstrittener Satire über den türkischen Staatschef Erdogan ermöglicht.

Wer ist Jan Böhmermann? Der ZDF-Satiriker und Moderator im Porträt
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Das ist Jan Böhmermann

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Foto: dpa/Christophe Gateau

Die von Merkel am Freitag verkündete Entscheidung stieß auch bei der Opposition auf heftige Kritik. Der Paragraf zur Beleidigung ausländischer Staatschefs, auf den sich Ankara beruft, soll abgeschafft werden.

"Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", sagte Merkel zu dem türkischen Strafbegehren, das in den vergangenen Tagen vom Kanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesjustizministerium und dem Bundesinnenministerium geprüft worden war. Die Kanzlerin räumte "unterschiedliche Auffassungen" der Koalitionspartner in dieser Frage ein.

Steinmeier und Maas gegen Entscheidung

Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) erklärten, dass sie gegen eine Strafverfolgung gewesen seien. Am Ende habe aber die Stimme der Bundeskanzlerin den Ausschlag gegeben. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kritisierte: "Ein Strafverfahren wegen Majestätsbeleidigung ist in einer modernen Demokratie nicht mehr zeitgemäß."

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, kritisierte die Entscheidung scharf. "Das ist eine Blamage, aber die Falle hat sich Frau Merkel selbst gestellt", sagte Göring-Eckardt unserer Redaktion. "Kriechen vor Erdogan geht gar nicht. Der Majestätsbeleidigungsparagraph gehört schon längst abgeschafft", sagte die Grünen-Politikerin. Aber auch die SPD habe ein Problem. "Denn sie kuschelt selbst gern mit Diktatoren", sagte Göring-Eckardt. Nach dem Koalitionsgipfel heiße es im Fall Böhmermann: "Das war's schon wieder mit der angeblichen GroKo-Einigkeit. SPD und Union kloppen sich wieder wie zuvor."

Böhmermann hatte Erdogan in einem Gedicht, das er als "Schmähkritik" angekündigt und in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit gestellt hatte, mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Ankara verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist eine Zustimmung durch die Bundesregierung.

Bis zu drei Jahren Haft möglich

Merkel machte deutlich, dass die formale Ermächtigung weder eine Vorverurteilung Böhmermanns noch eine "vorgreifende Entscheidung über Grenzen von Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit" bedeute. Unions-Fraktionschef Volker Kauder verteidigte den Beschluss: "Satire darf alles, aber nicht jede Beleidigung ist Satire. Wo die Grenze liegt, entscheiden in unserem Rechtsstaat die Gerichte."

Verstöße gegen Paragraf 103 können mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei verleumderischer Absicht sogar mit bis zu fünf Jahren. Merkel sagte, dass die umstrittene Rechtsnorm nach Auffassung der Bundesregierung "für die Zukunft entbehrlich" sei. Noch in dieser Wahlperiode werde ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, der 2018 in Kraft treten solle.

Erdogan hatte zusätzlich auch persönlich Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Dieser Rechtsweg kann ohne Zustimmung der Bundesregierung beschritten werden. Außerdem bemüht sich der deutsche Anwalt des türkischen Staatschefs auf zivilrechtlichem Wege um eine Unterlassungserklärung, in der sich Böhmermann verpflichten soll, das Schmähgedicht nicht zu wiederholen oder erneut zu verbreiten. Der ZDF-Moderator ließ eine Frist dafür in der Nacht zum Donnerstag aber verstreichen.

(gol)
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