Steuervergünstigungen Streit um Kinderfreibeträge geht vors Bundesverfassungsgericht

Hannover · Die Berechnung der Kinderfreibeträge wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Denn das niedersächsische Finanzgericht zweifelt an, dass die Berechnung verfassungsgemäß ist.

 Der Klägerin seien wegen eines zu niedrigen Kinderfreibetrags mehrere Hundert Euro entgangen.

Der Klägerin seien wegen eines zu niedrigen Kinderfreibetrags mehrere Hundert Euro entgangen.

Foto: dpa, rsc gfh

Das Gericht gab der Steuerberaterin Reina Becker (54) Recht, die die Klage eingereicht hatte. "Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt", sagte Richterin Georgia Gascard am Freitag in Hannover.

Becker hatte gegen einen aus ihrer Sicht zu niedrigen Kinderfreibetrag für 2014 geklagt. Ihr seien dadurch mehrere Hundert Euro an Steuervergünstigungen entgangen. Das Finanzgericht stimmte ihr zu und stellte gleich die gesamte Berechnung des Kinderfreibetrags durch die Bundesregierung in Frage.

(mre/dpa)
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