Prognosen nach unten korrigiert Steuerschätzer erwarten nur noch 2016 und 2017 Zusatzplus

Berlin · Bund, Länder und Kommunen können in diesem Jahr mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 4,3 Milliarden Euro rechnen. Für das Jahr 2017 dürfen sie dabei ein kleines Extraplus einplanen, für die drei Folgejahre zeichnen sich dagegen weniger Steuereinnahmen ab als bisher geplant.

 Das Steuerplus soll geringer ausfallen als zuletzt erhofft.

Das Steuerplus soll geringer ausfallen als zuletzt erhofft.

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Für das laufende und nächste Jahr zeichnen sich nach der aktuellen Steuerschätzung zwar nochmals Mehreinnahmen von zusammen 5,0 Milliarden Euro im Vergleich zur Mai-Prognose ab. Für die Folgejahre bis 2020 aber muss der Fiskus mit weniger Einnahmen rechnen als bisher geplant. Erstmals seit langem wurden die bisherigen Vorhersagen wieder nach unten korrigiert - um insgesamt 3,3 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Prognose. Das geht aus der am Freitag in Berlin vorgelegten November-Steuerschätzung hervor.

Diese Schätzerzahlen sind allerdings ohnehin schon bald überholt. Denn etliche Gesetze und Vorhaben wie Steuerentlastungen oder die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen mit Folgen für die Umverteilung von Milliarden sind in den Zahlen noch nicht berücksichtigt. So werden sich Einnahmen künftig zugunsten der Länder verschieben und beim Bund zu Mindereinnahmen führen.

Dies schlägt aber erst zu Buche, wenn die künftigen Bund-Länder-Finanzen gesetzlich vereinbart sind. Von dem Minus ab 2018 ist aber auch nach dieser Schätzung vor allem der Bund betroffen. Die Länder-Einnahmen bleiben weitgehend stabil, auch für Kommunen ergeben sich nur kleinere Änderungen.

Klar ist, dass das Steueraufkommen auch in den kommenden Jahren von Rekord zu Rekord klettert - um jährlich etwa vier Prozent auf 835,5 Milliarden Euro im Jahr 2021. Das Plus fällt nun aber geringer aus als zuletzt erhofft. In den vergangenen Jahren hatten die Steuerschätzer ihre jährlich zwei Prognosen fast immer wieder nach oben korrigiert. Diesmal erfolgte dies aber nur für die Jahre 2016 um 4,3 Milliarden Euro und für 2017 um 0,7 Milliarden.

Dagegen wurde die Schätzung für 2018 um 1,2 Milliarden nach unten korrigiert. Für 2019 muss der Fiskus nach der aktuellen Schätzung 0,7 Milliarden weniger einplanen, für 2020 rund 1,4 Milliarden Euro. Für das Jahr 2021 wurde erstmals eine Schätzung vorgenommen.

Basis der Steuerschätzung ist stets das geltende Recht. Dies ist von Bedeutung, da aktuell geplante Steuersenkungen sowie mögliche weitere Entlastungen nach der Bundestagswahl 2017 in der jetzigen Schätzung nicht berücksichtigt werden. Das betrifft auch Effekte aus der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern nach 2019 sowie weitere Zahlungen des Bundes bei den Flüchtlingskosten über die Umsatzsteuer. Zudem soll der "Solidaritätszuschlag" nach bisherigen Unionsplänen von 2020 an schrittweise abgeschafft werden.

(isw/dpa)
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