Teure Urteile Firmen können rund sechs Milliarden Steuern zurückfordern
Berlin · Auf Bund, Länder und Kommunen rollen nach Entscheidungen von Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht zur Rückzahlung von Unternehmenssteuern neue Milliarden-Forderungen zu.
Dabei geht es um Wertverluste, die vor mehr als zehn Jahren angefallen sind und nun von Firmen steuerlich geltend gemacht werden können - samt Zinsen für den langen Zeitraum. In der Folge der Urteile könnte es bundesweit im Saldo zu Mindereinnahmen von rund sechs Milliarden Euro einschließlich Zinsen kommen, heißt es in einer am Montag in Berlin bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage.
Höhe der Mindereinnahmen hängt von Umsetzung der Urteile ab
Dies seien "erste vorläufige Einschätzungen" einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, heißt es in der Antwort an die Linke-Fraktion im Bundestag. Die Höhe der Mindereinnahmen hänge von der Umsetzung der Urteile ab. Hierzu gebe es noch keine endgültige Entscheidung.
Von den sechs Milliarden Euro entfielen auf die Gewerbesteuer rund 2,6 Milliarden Euro, auf die Körperschaftsteuer 3,3 Milliarden und auf den Solidaritätszuschlag rund 0,1 Milliarde Euro. "Die Mindereinnahmen dürften sich etwa zu jeweils einem Drittel auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen."
Autoindustrie, Banken und Versicherer
Dem Vernehmen nach geht es um Unternehmen verschiedener Branchen - neben der Autoindustrie auch um Banken und Versicherer. Im Frühjahr waren Steuerrückforderungen an mehrere Kommunen bekanntgeworden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2013 entschieden, dass Aktienverluste nachträglich steuerlich und damit gewinnmindernd geltend gemacht werden können, was der Bundesfinanzhof im Jahr darauf bestätigte. Es ging um Verluste aus den Jahren 2001 und 2002.