Debatte Bundestag befasst sich erstmals mit Entwürfen zur Sterbehilfe

Berlin · Gut zweieinhalb Stunden hat der Bundestag für die erste Beratung der Gruppenanträge zur Sterbehilfe veranschlagt. Es gibt keinen Fraktionszwang. Es kristalisieren sich Favoriten heraus.

Sterbehilfe als Notausgang?
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Sterbehilfe als Notausgang?

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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag erstmals mit den Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe. Insgesamt sind vier fraktionsübergreifende Entwürfe eingebracht worden. Grundsätzlich zielen alle vier darauf, geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe zu unterbinden.

Die meiste Unterstützung erfuhr bisher ein Gesetzentwurf um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne). Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) signalisierte ihre Unterstützung. Danach folgt ein Entwurf von Abgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie die beiden SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach, der einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen will.

Aufsehenerregende Sterbehilfe-Fälle
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Aufsehenerregende Sterbehilfe-Fälle

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Foto: AFP

Der Bundestag will im November endgültig über eine gesetzliche Regelung zur künftigen Sterbehilfe entscheiden. Parallel berät er über den Ausbau der Begleitung und Betreuung sterbenskranker Menschen in der Palliativ- und Hospizmedizin.

Die Grünen-Abgeordnete Scharfenberg sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich will nicht in einer Gesellschaft leben, in der die Beihilfe zum Suizid zu einer ganz "normalen" Dienstleistung und als regulärer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung missverstanden wird. Dadurch könnten sich vor allem alte und kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen, solche "Angebote" irgendwann wahrzunehmen, zum Beispiel weil sie niemandem zur Last fallen wollen."

Brittany Maynard: Ein angekündigter Tod
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Der Fall Brittany Maynard: Ein angekündigter Tod

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"Nach unserem Entwurf bleibt die Suizidbeihilfe wie bisher auch grundsätzlich straflos." Das gelte vor allem auch für Angehörige oder andere nahestehende Personen, die - als sogenannte "Teilnehmer" - eine sterbewillige Person zum Beispiel in die Schweiz begleiten, wo diese sich von "professionellen" Helfern beim Suizid assistieren lassen. "Es handelt sich hier um eine individuelle, emotionale Ausnahmesituation", argumentierte Scharfenberg.

Der Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag) sagte, der Suizid sei und bleibe eine höchst persönliche Entscheidung. "Aber Aufgabe unserer Gesellschaft darf es nicht sein, Suizidwünsche stillschweigend hinzunehmen oder sogar zu befördern."

(dpa)
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