Verfassungsrechtliche Bedenken Bundestags-Experten zweifeln an Sterbehilfe-Entwürfen

Berlin · Drei der vier bislang vorgelegten Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe verstoßen laut einem Zeitungsbericht möglicherweise gegen das Grundgesetz.

Sterbehilfe als Notausgang?
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Dies gehe aus Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, schrieb die "Welt" am Mittwoch. Die Einwände richten sich demnach auch gegen den nach derzeitigem Stand chancenreichsten Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Hier sähen die Bundestagsjuristen einen möglichen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Denn es werde nicht klar, wie die von Brand und Griese geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven getroffen werden könne.

Der Wissenschaftliche Dienst verweist dabei laut "Welt" auf Palliativmediziner in Hospizen sowie Ärzte auf Intensivstationen. Diese Ärzte "könnten regelmäßig aus einem ohnehin bestehenden Behandlungsverhältnis dazu übergehen, ihre Patienten auch hinsichtlich der Sterbehilfe zu beraten und Medikamente zu verschreiben". Sofern diese Ärzte "auf die Wünsche ihrer Patienten eingingen, wäre schnell die Schwelle erreicht, bei der auch das Leisten von Sterbehilfe zu einem wiederkehrenden Bestandteil ihrer Tätigkeit würde".

Somit wäre es unmöglich, bei diesen Ärzten zwischen dem erlaubten Einzelfall und der strafbaren Wiederholungsabsicht zu unterscheiden, lautet dem Bericht zufolge die Warnung der Bundestagsjuristen. Daher sei "zweifelhaft", ob der Brand/Griese-Entwurf "dem verfassungsrechtlich geforderten Bestimmtheitsgebot genügt".

Auch hinsichtlich des Plans einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), die nur die kommerzielle ("gewerbsmäßige") Sterbehilfe mit Gefängnis bestrafen will, formulierte der Wissenschaftliche Dienst dem Bericht zufolge "verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot". Denn Ärzte würden grundsätzlich gewerbsmäßig handeln, auch bei der Beratung von Patienten mit Sterbewünschen. Somit könne "sich bereits durch die allgemeine ärztliche Vergütung ein gewerbsmäßiges Handeln" ergeben, welches Künast und Sitte den Ärzten aber verbieten wollten.

Weitere verfassungsrechtliche Zweifel äußern die Bundestagsjuristen laut "Welt" gegenüber dem Plan von Künast/Sitte sowie einer weitere Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), mit der regulierten Zulassung ärztlicher Suizidhilfe die Sterbehilfe-Verbote im ärztlichen Standesrecht außer Kraft zu setzen. Für solche Eingriffe in das den Ländern obliegende Standesrecht fehle dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz. "Eine in Landesrecht eingreifende Bundeskompetenz" komme bei diesem Thema "nicht in Betracht", schreibt der Wissenschaftliche Dienst demnach. Keine Bedenken gibt es dem Bericht zufolge bei dem Entwurf, der die bislang erlaubte Suizidbeihilfe generell unter Strafe stellen will.

Für die rechtpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, die die Ausarbeitungen erbeten hatte, folgt aus den Gutachten, dass der Bundestag keinem Entwurf zustimmen dürfe und mithin das bestehende Recht unangetastet lassen müsse. "Allein die aktuelle Rechtslage garantiert Ärzten Straffreiheit bei der Sterbehilfe", sagte Keul der "Welt". Beim Brand/Griese-Entwurf bleibe "für den Arzt völlig unklar, wann sein Vertrauensverhältnis zum Patienten eine Hilfeleistung erlaubt und wann nicht". Dies wäre "sowohl für die Ärzte als auch für die Staatsanwälte eine echte Zumutung".

Doch auch die liberaleren Entwürfe von Künast und Sitte sowie von Hintze seien wegen ihrer Unbestimmtheit und wegen fehlender Bundesgesetzgebungskompetenz "keine gangbare Alternative zur aktuellen Rechtslage". Keul appellierte daher "an alle Kolleginnen und Kollegen, die keine Verschärfung der Rechtslage wollen, gegen alle vier vorgelegten Gesetzesentwürfe und damit für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage zu stimmen".

Der Bundestag hatte Anfang Juli erstmals über die vier Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe debattiert. Eine Entscheidung ist für den Herbst geplant.

(AFP)
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