Otto Schily löst Kopfschütteln aus Starrsinnig, stur, peinlich

Berlin (RPO). Otto Schily weigert sich beharrlich, seine Nebentätigkeiten als Abgeordneter offenzulegen. Auch die deswegen verhängte Strafe in Höhe von 22.000 Euro will der 75-Jährige nicht zahlen. Mit seinem eigenwilligen Rechtsverständnis bringt er sogar Parteigenossen gegen sich auf. Auch die Presse reagiert verärgert.

Pressestimmen zu Otto Schily
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Foto: ddp

Der ehemalige Innenminister und heutige SPD-Bundestagsabgeordnete Otto Schily muss ein Bußgeld von rund 22.000 Euro zahlen, entschied das Bundestagspräsidium am Mittwoch einvernehmlich. Schily hat dafür kein Verständnis und kündigte an, dagegen klagen zu wollen.

Die Verständnislosigkeit beruht auf Gegenseitigkeit. Auch SPD-Genosse Dieter Wiefelspütz kann nur noch den Kopf schütteln. Er begrüßt die Entscheidung des Parlamentspräsidiums. Die Worte, die er für Schily findet sind voll von beißendem Spott: "Unsere Verhaltensregeln gelten für alle - sogar für den berühmten und bedeutenden Otto Schily", sagt Wiefelspütz.

Er findet Zuspruch in den anderen Parteien. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, verweiss zwar auf die Konflikte für Anwälte, die zur Verschwiegenheit ihrer Tätigkeit und zugleich zur Offenlegung von Einkünften daraus verpflichtet seien. Das Bundesverfassungsgericht habe aber für Rechtsklarheit gesorgt. "Jeder Abgeordnete muss sich rechtstreu verhalten. Das gilt auch für Otto Schily", sagte Essen.

Presse: Otto I.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte: "Auch Otto Schily steht nicht über Recht und Gesetz." "Für wen hält sich dieser Herr eigentlich?", fragte Beck. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Links-Fraktion, Dagmar Enkelmann, betonte ebenfalls, das Ordnungsgeld gegen Schily sei "völlig berechtigt". Sie bedaure sogar, dass nicht die volle Höhe des Strafmaßes ausgeschöpft worden sei.

Nur wenige Kommentatoren in den deutschen Zeitungen bringen Verständnis für Schilys Begründung auf, er sei durch die anwaltliche Schweigepflicht gebunden. Viele reagieren mit Spott. Von "König Otto I." ist die Rede. Allgemeiner Tenor: Da mache sich jemand das Recht je nach eigener Interessenlage gefügig. Einen Überblick über die Pressestimmen zu Otto Schily finden Sie in unserer Zusammenstellung oben rechts.

Die Begründung für die Strafe

Schily habe "anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt" und somit gegen die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete verstoßen, hieß es einer Mitteilung des Bundestages. Das Bundestagspräsidium habe deswegen ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Seit Jahresbeginn liegen die monatlichen Diäten bei 7339 Euro.

Schily hatte sich trotz mehrmaliger Aufforderung geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailliert offenzulegen, obwohl die Parlamentarier nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet sind. Medienberichten zufolge soll Schily als anwaltlicher Berater des Siemens-Konzerns zwischen März und September 2007 etwa 140 000 Euro eingenommen haben. Schily verweist auf die anwaltliche Schweigepflicht. Er hatte lediglich angegeben, seine Gesamteinnahmen als Anwalt betrügen mehr als 7000 Euro monatlich.

Schily selbst wies Vorwürfe zurück, er missachte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Urteil habe sich mit der Schweigepflicht des Anwalts gar nicht befasst. Schily befürchtet, dass bei genauen Angaben über die Einnahmen als Anwalt beim Bundestagspräsidenten Rückschlüsse auf die Identität seiner Mandaten möglich sind. "Bei weniger als zehn Mandanten lässt sich das schnell herausfinden", sagte Schily. Damit hätte er seine Schweigepflicht als Anwalt verletzt.

(afp)
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