Verunglimpfung von Staatsoberhäuptern Beleidigung des Bundespräsidenten soll strafbar bleiben

Berlin · Wer einen ausländischen König oder Präsidenten beleidigt, soll künftig ungeschoren davonkommen. Wer sich das beim Bundespräsidenten erlaubt, kann weiter im Gefängnis landen.

Die Bundesregierung legt bei der Verunglimpfung von Staatsoberhäuptern zweierlei Maß an.

Die Bundesregierung legt bei der Verunglimpfung von Staatsoberhäuptern zweierlei Maß an.

Foto: dpa, nar cul csa fdt

Die öffentliche Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant.

Den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs will die Bundesregierung dagegen abschaffen. Das kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag an, nachdem sie die deutsche Justiz ermächtigt hatte, gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. Damit legt die Bundesregierung bei der Verunglimpfung von Staatsoberhäuptern zweierlei Maß an.

Der Paragraf 103 sei "entbehrlich", sagte Merkel. Seibert stellte am Montag klar, dass die Streichung anderer Paragrafen wie dem zur Verunglimpfung des Bundespräsidenten oder zur Gotteslästerung nicht zur Debatte stünden. "Das ist für die Bundesregierung auch kein Vorhaben", sagte er ohne weitere Begründung.

Koalitionspolitiker wie SPD-Vize Ralf Stegner und der stellvertretende CDU-Vorsitzende Armin Laschet hatten sich dafür ausgesprochen, Paragraf 90 zusammen mit Paragraf 103 aus dem Strafgesetzbuch zu tilgen. Grünen-Chef Cem Özdemir lehnt einen solchen Schritt dagegen ab: "Wir sehen keinen Anlass, den (Paragrafen 90) abzuschaffen", sagte er am Montag. Er sehe nicht, dass es da Probleme gebe.

In Paragraf 90 heißt es: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Allerdings ist für die Verfolgung einer solchen Tat eine Ermächtigung des Bundespräsidenten notwendig.

Paragraf 103 StGB sieht für die Beleidigung eines ausländischen Staatschefs bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Ist Verleumdung im Spiel, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Ausgelöst wurde die Debatte durch den Fall Böhmermann. Der Satiriker hatte Ende März in seiner TV-Show "Neo Magazin Royale" (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er Erdogan mit drastischen Worten angriff. Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und beleidigender Schmähkritik aufzeigen.

(gol/dpa)
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