Bundesverfassungsgericht urteilt SPD: Wollen Betreuungsgeld bei Karlsruher Nein für immer kippen

Berlin · Die SPD will keinen Neuanlauf für das Betreuungsgeld, wenn die Sozialleistung am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt werden sollte.

2012: Das sagen unsere Leser zum Betreuungsgeld
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Foto: dpa, Jörg Carstensen

"Sollte das Urteil so ausgehen, dass die Verfassungsrichter das Gesetz kippen, ist für uns das Betreuungsgeld gestorben", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi dem "Spiegel". Ihre Partei habe das Konzept nie unterstützt.

Die SPD hofft nach Angaben aus der Partei, dass Familienministerin Manuela Schwesig die freiwerdenden Mittel für andere Zwecke nutzen kann, etwa den Kita-Ausbau. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte dagegen dem "Spiegel": "Dass die SPD das Betreuungsgeld abwickeln will, ist kein Ausweis besonderer Familienfreundlichkeit." Bei einem negativen Urteil sollte die Koalition gemeinsam nach Lösungen suchen, Eltern weiterhin Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Das Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat wird an Eltern gezahlt, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlichen Kita betreuen lassen. Die Verfassungsrichter hatten bei der mündlichen Verhandlung im April massive Zweifel geäußert, ob der Bund das entsprechende Gesetz überhaupt habe erlassen dürfen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden die Mittel für das Betreuungsgeld in den vergangenen zwei Jahren nicht vollständig abgerufen. 2013 flossen 16,9 Millionen der eingeplanten 55 Millionen Euro ab. 2014 seien von den veranschlagten 515 Millionen 403 Millionen Euro abgerufen worden. Für 2015 hat die Koalition den Haushaltsansatz für das Betreuungsgeld von einer Milliarde Euro auf 900 Millionen Euro gesenkt.

(REU)
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